Berlin. Koalition und Union haben sich auf die Nachfolge von Hartz IV geeinigt. Was nun gilt, wie es weitergeht – und worüber gestritten wird.

Nach tagelangem Ringen haben die Ampel und die Union den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. Damit kann es auch zu einer deutlichen Erhöhung der bisherigen Hartz-IV-Sätze um über zehn Prozent zu Jahresanfang kommen. Einen Tag vor der entscheidenden Sitzung des Vermittlungsausschusses haben sich Unterhändler von Ampelkoalition und Union am Dienstag auf Kompromisse in den zentralen Streitfragen vor allem zu den Sanktionen geeinigt.

Auf Basis der Verständigung legte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen überarbeiteten Gesetzentwurf vor, der am Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Die Koalition, die der Union deutlich entgegen kam, rechnet fest mit dem Beschluss, auch Unionsfraktionschef Friedrich Merz sprach von einem „zustimmungsfähigen“ Kompromiss. Merz schränkte aber ein, CDU und CSU hätten „eine Zustimmung in Aussicht gestellt“, es sei jedoch nichts entschieden, bis im Vermittlungsausschuss alles entschieden sei.

Bürgergeld: Das ist das Ziel der Reform

Es bleibt dabei, dass Millionen Bedürftige in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 mehr Geld und eine bessere Betreuung im Jobcenter bekommen. Nach Lesart der Koalition löst das Bürgergeld das bisherige Hartz-IV für die mehr als fünf Millionen Bezieher in seiner heutigen Form ab. Doch der Streit um die Interpretation hat schon begonnen. Kanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer „großen Sozialreform“, die für Arbeitssuchende jahrzehntelang Bestand haben solle. Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte, die Reform mit einer klaren Orientierung auf Vermittlung und Kooperation bleibe im Kern unangetastet, es komme zu einem Systemwechsel.

Merz erklärte dagegen, es bleibe vom Bürgergeld nur der Name übrig, der Kern der Reform sei „komplett gestrichen“ – die Koalition sei „überraschend weit“ auf die Union zugegangen, nachdem diese die Reform im Bundesrat gestoppt hatte. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von einem „Hartz-IV-Update“, bei dem die Union nun „schwere Fehler“ beseitigt habe.

Das sind die neuen Regelsätze ab 1. Januar

Die Erhöhung um über zehn Prozent war nicht umstritten und bleibt mit dem Kompromiss unangetastet: Der Regelsatz wird ab 1. Januar 2023 für alleinstehende Erwachsene monatlich 502 Euro betragen - 53 Euro mehr als bislang. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro. Jugendliche ab 14 Jahren bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahren 348 Euro, Unter-Sechsjährige 318 Euro.

Auch beim Bürgergeld gibt es sofort Sanktionen

Wer als Bürgergeld-Bezieher Mitwirkungspflichten verletzt, dem kann das Jobcenter auch künftig von Anfang an Leistungen kürzen. Hier hat die Ampel die größten Zugeständnisse gemacht. Sie wollte eine „Vertrauenszeit“ von einem halben Jahr einführen, bei dem es nur Leistungskürzungen geben sollte, wenn Betroffene mehrfach einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen. Dagegen lief die Union Sturm. Sie setzte durch, dass bei Verweigerung sofort zehn Prozent und anschließénd in Stufen bis zu 30 Prozent der Leistungen gestrichen werden können.

Qualifizierung hat Vorrang vor Arbeitsvermittlung

Für Langzeitarbeitslose soll künftig der Vorrang von Qualifizierung vor Vermittlung in Arbeit gelten, damit sie bessere Chancen auf dauerhafte Beschäftigung haben und nicht nur auf Kurzzeit-Jobs. In vielen Jobcentern ist das schon Praxis, jetzt wird es auch Gesetz. Damit hat sich die Koalition durchgesetzt. „Wir setzen auf Ermutigung von Arbeitslosen, wollen einen Drehtüreffekt vermeiden“, sagte Mast.

Karenzzeit kommt, aber abgespeckt

Die Koalition wollte für Langzeitarbeitslose eine zweijährige „Karenzzeit“ einführen. Erspartes bis zu 60.000 Euro (und 30.000 Euro für weitere Personen im Haushalt) sollte als „Schonvermögen“ nicht aufgebracht werden müssen, auf den Zwang zum Wohnungswechsel wegen zu hoher Miete sollte während der Karenzzeit verzichtet werden. Die Union setzte durch, dass diese Regelungen nur zwölf statt 24 Monate gelten – und in dieser Zeit auch nur für Vermögen bis 40.000 Euro (und 15.000 Euro für weitere Personen).

Bürgergeld erweitert Hinzuverdienst-Möglichkeit

Bezieher des Bürgergelds können künftig mehr Geld aus einem Hinzuverdienst behalten. Bei diesem vor allem von der FDP beförderten Plan der Koalition bleibt es. Wer oberhalb der Minijob-Grenze (künftig 520 Euro) bis zu 1.000 Euro hinzuverdient, soll 30 statt 20 Prozent der Einkünfte behalten können. Schüler, Studierende und Auszubildende können bis zu 520 Euro statt 100 Euro hinzuverdienen. Wer ein Ehrenamt hat, soll von der Aufwandsentschädigung mehr behalten können.

Bürgergeld: So geht es nach dem Kompromiss jetzt weiter

Die Einigung soll am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat besiegelt werden. Offenbar nur noch Formsache: Ein Ergebnis soll spätestens nach drei Stunden, gegen 22 Uhr, vorliegen, damit der Gesetzentwurf noch vor Mitternacht offiziell dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet werden kann – wie vorgeschrieben zwei Tage vor der finalen Abstimmung am Freitag.

Das Verfahren ist ein deutlicher Kontrast zur ursprünglichen Hartz-IV-Reform: Die war seinerzeit im Vermittlungsausschuss erst nach neunstündiger, turbulenter Nachtsitzung vereinbart worden. Der Bundestag wird das Gesetz am Freitag ohne Debatte beschließen, das feierliche Finale soll dann am Mittag im Bundesrat stattfinden.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.