Berlin. Chaos bei der Energiepauschale für Rentner: Millionen könnten sie zweifach erhalten. Das Ministerium sieht dennoch keine Doppelzahlung.

Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember 300 Euro extra. Bei dem Geld handelt es sich um die sogenannte Energiepauschale, die alle Berufstätigen in Deutschland bereits erhalten haben. Nachdem die Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner bei der Entlastung zunächst außen vor gelassen hatte, sollen also bald auch sie die Einmalzahlung überwiesen bekommen. Und noch mehr: Rund 2,05 Millionen von ihnen erhalten die Energiepauschale laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales doppelt – und dürfen sie behalten.

Dabei hatte das Arbeitsministerium diesen Fall zunächst ausgeschlossen. "Laut Beschluss des Koalitionsausschusses soll hinsichtlich der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner keine Doppelzahlung erfolgen", hatte eine Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion im September mitgeteilt. Nun scheint es aber doch anders zu kommen. Mehr zum Thema: Energiepauschale – Auszahlung an Rentnerinnen und Rentner erfolgt automatisch

Doppelte Energiepauschale: Rund zwei Millionen Rentnerinnen und Rentner sind berufstätig

Der Grund dafür ist, dass über zwei Millionen Menschen in Deutschland auch noch während ihrer Rente berufstätig sind. Sie haben die Energiepauschale bereits als Arbeitnehmer oder Selbstständige erhalten. Weil sie aber auch aufgrund ihres Rentner-Status anspruchsberechtigt sind, wird ihnen das Geld im Dezember erneut überwiesen. Diese Doppelzahlung kostet den Bund rund 615 Millionen Euro.

Mit dem Zweifach-Status von Rentnerinnen und Rentnern, die gleichzeitig berufstätig sind, erklärt auch das Arbeitsministerium die doppelte Zahlung: "Nach aktueller Schätzung sind ca. 0,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner erwerbstätig. Daneben üben ca. 1,15 Millionen einen Minijob aus", erklärt eine Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion. Somit hätten rund 2,05 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen Anspruch auf die Energiepauschale sowohl als Erwerbstätige als auch als Rentenbeziehende. Lesen Sie auch: Energiepauschale – Was tun, wenn die 300 Euro nicht kommen?

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Zwei Millionen erhalten die Energiepauschale doppelt: Arbeitsministerium sieht keine Doppelzahlung

Von einer Doppelzahlung will das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) dennoch nichts wissen. Vielmehr schreibt es explizit, dass "Doppelzahlungen vermieden werden". Die Begründung: Die Energiepauschale für Erwerbstätige wird durch das Einkommenssteuergesetz geregelt. Die Zahlung an Rentnerinnen und Rentner basiert dagegen auf dem Rentenbeziehenden-Energiepreispauschalengesetz. Für die Leistungen gibt es also zwei verschiedene Grundlagen.

Dadurch erhalten zwar rund zwei Millionen Menschen zwei Entlastungszahlungen – Doppelzahlungen sieht das Ministerium darin aber ausdrücklich nicht. Die Leistungen seien vielmehr getrennt voneinander zu betrachten. Eine Doppelzahlung bestünde laut Ministeriumsdefinition nur dann, wenn die Energiepauschale zweimal aufgrund des selben Anspruchs ausgezahlt würde – etwa wenn eine Person Witwen- und Altersrente erhält. Solche Dopplungen sollen dem Arbeitsministerium zufolge aber vermieden werden.

Für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner heißt das: Sie dürfen das Geld behalten. Ob das auch für Studierende gilt, die im Dezember 200 Euro als Energiepauschale erhalten sollen, ist derzeit noch unklar. Auch bei ihnen könnte es aufgrund einer Berufstätigkeit zu doppelten Zahlungen kommen. Auf Anfrage teilte das zuständige Sozialministerium lediglich mit, dass "mit Hochdruck an der Umsetzung" gearbeitet werde.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.