Berlin. Bei der Gaspreisbremse drohte eine Entlastungslücke. Die Bundesregierung will sie stopfen, wurde nun bekannt. Hier erfahren Sie, wie.

Die Bundesregierung will bei der ab März geplanten Gaspreisbremse eine Entlastungslücke für die Monate Januar und Februar schließen. "Damit sind die Menschen und kleine und mittlere Unternehmen für gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor zu starken Preisanstiegen geschützt", hieß es am Dienstag aus Regierungskreisen. Die Pläne befinden sich jetzt in der finalen Abstimmung zwischen den Bundesministerien und sollen in dieser Woche endgültig beschlossen werden.

Gaspreisbremse soll steigende Kosten abfangen

Zuletzt war bekannt geworden, dass die Preise für Strom und Gas Anfang nächsten Jahres kräftig steigen werden. Laut Angaben des Vergleichsportals Verivox müssen sich Haushalte beim Gas auf im Schnitt 54 Prozent höhere Preise einstellen.

Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung die steigenden Kosten für Energie etwas abfedern. Geplant ist ein vom Staat subventionierter Basisverbrauch, ebenso wie bei der Strompreisbremse. Letztere soll ab Januar gelten, nun sieht es so aus, als ob dies auch beim Gas der Fall ist. In einem ersten Schritt übernimmt der Bund bei der Gaspreisbremse einmalig die Abschlagszahlung für den Monat Dezember.

"Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse", heißt es dazu aus der Bundesregierung. Allerdings: Bei vielen Mietern dürfte diese Entlastung erst im Verlauf des kommenden Jahres mit der Nebenkostenabrechnung ankommen. Die Bundesregierung hatte auch bereits angekündigt, dass die Gaspreisbremse früher als zum 1. März greifen solle, wie ursprünglich einmal im Raum stand.

Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis von März 2023 bis April 2024 für Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie für Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde. Für Fernwärmekunden ist eine Preisgrenze von 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde geplant. Lesen Sie dazu: Gaspreisbremse: Was Mieterinnen und Mieter wissen müssen

Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten.

Gaspreisbremse: Sparanreiz soll bleiben

Da die Versorger Schwierigkeiten haben, die Gaspreisbremse vor dem 1. März umzusetzen, sollen im März rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Mehrere Regierungschefs der Länder hatten nach Bekanntwerden der ersten Pläne der Bundesregierung vor einer "Winterlücke" gewarnt, wenn es keine Entlastung im Januar und Februar gebe.

Diese Bremse gilt nicht für den gesamten Verbrauch, sondern für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Wer mehr verbraucht, muss dafür die aktuellen hohen Preise aus den Lieferverträgen zahlen.

Gas- und Strompreisbremse: Habeck macht Versprechen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte vergangene Woche versprochen, die Strom- und Gaspreisbremse werde ein einfaches Modell, Kundinnen und Kunden müssten sich um nichts kümmern. Gleichzeitig dämpfte der Minister aber die Erwartungen an das Instrument. Energie werde teurer bleiben als vor einem Jahr. Vor Beginn der Energiekrise lag der Preis bei etwa 6 Cent.

So will die Bundesregierung auch einen Anreiz zum Energiesparen setzen, inbesondere in Privathaushalten. Aufgrund der gestoppten Gaslieferungen aus Russland ist die Versorgungslage derzeit angespannt, die Bundesregierung ruft deswegen zum Gassparen auf. Zudem: Die 12 Cent pro Kilowattstunde Gas sind im Vergleich zu früher immer noch hoch,

Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf.

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Die Strompreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten. Allerdings sollen auch hier die Entlastungen für Januar und Februar im März rückwirkend angerechnet werden. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Auch hier setzt die Bundesregierung einen Sparanreiz, indem die Bremse nur für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs gilt. Wer mehr verbraucht, muss die höheren geltenden Preise seines Stromanbieters zahlen.

Gaspreisbremse: Bund nimmt neue Schulden auf

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf, aus dem die Deutsche Presse-Agentur zitiert. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine "erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung" für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. "Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung."

Gaspreisbremse: Caritas und Kommunen loben Entscheidung

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa begrüßt, dass die Gaspreisbremse der Bundesregierung einen Anreiz zum Energiesparen setzt. "Die Gaspreisbremse wird vielen Menschen, die unter den hohen Energiepreise ächzen, spürbare Entlastung bringen", sagte Welskop-Deffaa unserer Redaktion. Sehr wichtig sei, dass der Mechanismus auch Anreize zum Energiesparen setze. "Denn es gilt sicherzustellen, dass das Gas über den Winter nicht ausgeht und – perspektivisch noch wichtiger – wir müssen Gas sparen, um das Klima zu schützen", so Welskop-Deffaa.

Die Caritas-Präsidentin betonte zudem die Bedeutung der geplanten Härtefall-Regelungen etwa für soziale Einrichtungen. "Denn was nützen Familien Erleichterungen bei der Gasrechnung, wenn die Kita schließen muss oder die Tagespflegestätte den alleinstehenden Senior nicht mehr aufnehmen kann, der in seiner Wohnung friert und vereinsamt", sagte Welskop-Deffaa.

Auch der Städte- und Gemeindebund nimmt den Gesetzentwurf zur Gaspreisbremse positiv auf. "Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung die Gaspreisbremse auch für die Monate Januar und Februar – wenn auch rückwirkend – greifen lassen will", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion. Gerade die kalten Monate Januar und Februar seien sehr energieintensiv und damit teuer. "Die jetzige Regelung ist ein wichtiges Hoffnungssignal für die Menschen, die Wirtschaft, aber auch die Kommunen und gibt Planungssicherheit", sagte Landsberg.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.