Berlin. Hartz-IV-Antrag stellen: Alle Infos zu Dokumenten, Online-Formularen und Bearbeitungszeiten. So beantragen Sie Arbeitslosengeld II.

Wer in Deutschland seinen Job verliert, hat zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dieser endet jedoch in der Regel nach einem Jahr – Betroffene müssen dann Hartz IV beantragen. Da für die Auszahlung das Jobcenter und nicht mehr die Agentur für Arbeit zuständig ist, gibt es keinen automatischen Übergang zu Arbeitslosengeld II. Vielmehr ist ein extra Antrag nötig. Doch wie genau funktioniert der? Und was muss man dabei beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Hartz IV beantragen: Welche Unterlagen braucht man?

Damit das zuständige Jobcenter prüfen kann, ob Antragsteller oder -stellerinnen einen Anspruch auf Hartz IV haben, müssen einige Dokumente eingereicht werden. Anhand dieser wird die Lebenssituation der jeweiligen Person unter die Lupe genommen. Zu den Dokumenten zählen:

  • Hartz-IV-Antrag (Formular des Jobcenters)
  • Anlagen zum Antrag, zum Beispiel bei Kindern oder wenn weitere Personen im selben Haushalt leben
  • Personalausweis (in Kopie) oder Aufenthaltserlaubnis
  • Kopie des Mietvertrags sowie Nachweise über Heiz- und Nebenkosten
  • Die Kontoauszüge der vorausgegangenen drei Monate
  • Nachweis über Anspruch auf Mehrbedarf, zum Beispiel bei Schwangeren, Alleinerziehenden und Menschen mit Behinderung

Kann man Hartz IV online beantragen?

Der einfachste Weg, um Hartz IV zu beantragen, führt über die Webseite der Agentur für Arbeit. Dort kann über die Postleitzahl direkt das zuständige Jobcenter ermittelt werden. Anschließend können in ein Formular alle notwendigen Informationen eingegeben und zusätzliche Unterlagen hochgeladen werden. Der Antrag wird dann digital an das Jobcenter übermittelt. Lesen Sie auch: Hartz IV – Jobcenter lehnt neuen Kühlschrank ab

Hartz IV: Darf man den Antrag ausdrucken und per Post schicken?

Für alle, die ihren Hartz-IV-Antrag lieber per Post an das Jobcenter schicken wollen, ist auch das möglich. Die Bundesagentur für Arbeit stellt einen entsprechenden Vordruck online als PDF-Datei zur Verfügung. Das Dokument kann sowohl am Computer ausgefüllt und ausgedruckt als auch zuerst ausgedruckt und dann per Hand ausgefüllt werden. Zusammen mit den nötigen Dokumenten kann man es dann per Post versenden.

Was sind die Voraussetzungen für einen Hartz-IV-Antrag?

Einen Hartz-IV-Antrag können alle Personen stellen, die Anspruch auf die staatliche Unterstützung haben. Das sind grundsätzlich alle erwerbsfähigen Menschen, die arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr haben. Hinzu kommen Personen mit besonders geringem Einkommen, sogenannte "Aufstocker". Die Voraussetzungen sind laut der Bundesagentur für Arbeit:

  • Antragsteller müssen älter als 15 Jahre und dürfen noch nicht in Rente sein.
  • Ihr Lebensmittelpunkt muss sich in Deutschland befinden.
  • Außerdem muss man "erwerbsfähig" sein, also mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können.
  • Zusätzlich nötig ist eine "Hilfsbedürftigkeit" – sie besteht, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann.

Können Selbstständige Hartz IV beantragen?

Auch Selbstständige und Freiberufler haben einen Anspruch auf Hartz IV – wenn ihr Einkommen nicht zur Deckung ihres Lebensunterhalts ausreicht. Beim Antrag muss dem Jobcenter mitgeteilt werden, wie hoch die aktuell erzielten Einnahmen sind. Liegen diese unter dem, was die betroffene Person bei Hartz IV erhalten würde, kann "aufgestockt" werden.

Dafür ist es nicht nötig, ein womöglich vorhandenes Gewerbe abzumelden. Vielmehr sollte das Ziel sein, dieses wieder profitabel zu machen und damit keine staatliche Unterstützung mehr zu benötigen. Mehr zum Thema: Hartz IV – So viele Selbstständige mussten während Corona ALG II beantragen

Hartz IV trotz Vermögen beantragen – geht das?

Grundsätzlich geht das Jobcenter davon aus, das Menschen mit eigenem Vermögen dieses nutzen können, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ein Antrag dürfte bei Menschen, die viel Geld auf dem Konto haben, also nicht zum gewünschten Erfolg führen. Allerdings gibt es bestimmte Summen, die Hartz-IV-Empfänger besitzen dürfen, ohne dass es sich negativ auf ihre Bezüge auswirkt.

Wie hoch dieser Betrag ist, hängt vom Alter der jeweiligen Person ab. Aktuell liegt die Höchstgrenze für Erwachsene zwischen 9750 und 10.050 Euro. Alles, was diese Summen übersteigt, verringert die monatlichen Hartz-IV-Bezüge. Komplett fallen die Ansprüche bei einem Vermögen von mehr als 60.000 Euro weg. Hier mehr erfahren: Hartz IV und Vermögen – So viel Geld dürfen Sie besitzen

Wie lange dauert es, bis der Hartz IV bewilligt wird?

Eine allgemeingültige Zeitspanne, wie lange es dauert, bis Hartz-IV-Anträge vom Jobcenter bearbeitet werden, gibt es nicht. Teilweise dauert es nur Tage, in anderen Fällen zwei bis drei Monate. Wichtig ist: Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn alle nötigen Dokumente beim Jobcenter eingegangen sind. Man sollte also darauf achten, dass der Antrags vollständig ist.

Zudem ist es sinnvoll, sich die Antragsstellung beim Jobcenter quittieren zu lassen. Somit hat man einen Nachweis, wann die Unterlagen abgegeben wurden. Dauert die Bearbeitung länger, wird das Geld rückwirkend ausgezahlt.

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    Kann man den Hartz-IV-Antrag zurückziehen?

    Wer einen Hartz IV beantragt hat und dann doch nicht mehr auf die Leistung angewiesen ist – etwa, weil er oder sie einen Job gefunden hat – kann den Antrag zurückziehen. Das sollte schriftlich erfolgen, einen entsprechenden Vordruck stellt etwa das Jobcenter Gelsenkirchen online zur Verfügung.

    Allerdings sind entsprechenden Anträge nicht immer von Erfolg gekrönt. So entschied das Bundesverwaltungsgericht bereits 2015, dass es nicht möglich ist, einen Antrag zurückzuziehen, um ihn zu einem späteren, aus finanzieller Sicht besseren Zeitpunkt erneut zu stellen.

    Hartz-IV-Antrag: Was für andere Tipps gibt es?

    Bei einem Hartz-IV-Antrag sollte man darauf achten, dass dieser tatsächlich beim Jobcenter eingeht. Wer den Weg über die Webseite der Agentur für Arbeit wählt, erhält am Ende des Antrags eine Bestätigung. Diese sollte unbedingt gespeichert werden. Schriftliche Anträge sollten möglichst per Einschreiben mit Rückschein versandt werden. Wer die Unterlagen persönlich abgibt, sollte das in Anwesenheit eines Zeugens tun.

    Zudem ist es wichtig, sich vor einem Antrag gut zu informieren, wie viel Geld einem zusteht und welche Zuschüsse mitunter in Anspruch genommen werden können. Hilfe bieten unter anderem Arbeitslosenzentren. Dort finden sich meist auch Ansprechpartner oder -parterinnen, die Antragsteller auf Wunsch zu Terminen beim Jobcenter begleiten. (nfz)

    Der Artikel "Hartz IV: So beantragen Sie Arbeitslosengeld – Ein Leitfaden" erschien zuerst bei morgenpost.de.