Berlin. Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Homeoffice-Pauschale beschlossen. Wer von zu Hause arbeitet, kann nun deutlich profitieren.

Wer von zu Hause arbeitet, soll künftig eine höhere steuerliche Pauschale bekommen können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP). Damit können künftig statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale angesetzt werden - auch wenn man vom Sofa aus und nicht im heimischen Arbeitszimmer arbeitet. Die Pauschale soll zudem nicht mehr befristet, sondern dauerhaft gelten.

Mit der Homeoffice-Pauschale bekommt man einen steuerlichen Ausgleich für die Extra-Kosten durch die Arbeit zu Hause, wenn man kein eigenes Arbeitszimmer absetzen kann. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen - bisher maximal für 120 Tage, künftig für bis zu 200 Tage.

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Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

Arbeitszimmer zu Hause: Lindner bringt Jahrespauschale auf den Weg

Bürokratische Erleichterungen soll es zudem für all jene geben, die wie etwa Lehrerinnen und Lehrer ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause und keinen Firmen-Arbeitsplatz haben. Sie sollen künftig ebenfalls eine Jahrespauschale, in dem Fall von 1250 Euro, geltend machen können. Damit sparten die Betroffenen viel „Papierkrieg“, sagte Lindner.

Wer mehr Ausgaben habe, müsse die Pauschale nicht nutzen. Den im Vergleich zur Homeoffice-Pauschale höheren Betrag begründete Lindner damit, dass Lehrerinnen und Lehrer ja keinen Arbeitsplatz in der Schule, sondern ausschließlich zu Hause hätten.

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Im Inflationsausgleichsgesetz sind noch weitere Maßnahmen vorgesehen, unter anderem eine Anhebung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags. Außerdem beschloss das Kabinett den Entwurf für das Jahressteuergesetz, das eine „Vielzahl von Einzelmaßnahmen“ umfasst, wie Lindner es formulierte. Dazu gehört etwa die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags auf 1000 Euro. (dpa/fmg)

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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.