Erfurt. Ombudsstelle und Klassenrat sollen im Schulgesetz verankert werden

Mit dem neuen Schulgesetz sollen auch die Rechte von Schülern gestärkt werden. Ein Änderungsantrag der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zur von Bildungsminister Helmut Holter (Linke) vorgelegten Novelle sieht unter anderem die Einführung mehrerer Gremien vor.

Schüler sollen sich bei Problemen künftig an eine nicht ministeriell und schulamtlich weisungsgebundene Ombudsstelle wenden können. Dadurch werde das Recht auf freie Meinungsäußerung und Mitbestimmung gestärkt, heißt es zur Begründung.

Die Schüler können demnächst zudem durch einen Klassenrat sowie selbstgewählte Schülervertretungen entsprechend ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit am schulischen Leben mitwirken. Der Rat soll auch an der Unterrichtsplanung mitwirken.

Der Thüringer Lehrerverband (TLV) betrachtet die Änderungen mit gemischten Gefühlen.

Klassenrat und Schlichtungsstelle: Verband befürchtet zunehmende Belastungen für Lehrer