Meinigen/Eisenach. An Schulen im Wartburg-Kreis muss auf dem Schulgelände weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Corona getragen werden.

Zwei Schüler sind mit einem Eilantrag gegen eine Maskenpflicht in den Gängen und Fluren ihrer Schule vor dem Verwaltungsgericht in Meinigen gescheitert. Die beiden Gymnasiasten wollten erreichen, dass sie sich nicht an die im Hygieneplan ihrer Schule vorgeschriebene Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten müssen. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenfreien Corona-Liveblog.

Die Richter wiesen den Widerspruch am Donnerstag zurück, wie das Verwaltungsgericht Meinigen am Freitag mitteilte. Demnach fehle das notwendige Rechtsschutzbedürfnis.

Denn wenn die Schüler mit ihrem Eilantrag Erfolg gehabt hätten, hätten sie aufgrund anderer Anti-Corona-Maßnahmen weiterhin Masken tragen müssen. Diese Verpflichtung ergebe sich auf der entsprechenden Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie des Bildungsministeriums, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Dort ist unter anderem geregelt, dass in Schulgebäuden immer dann Masken getragen werden sollen, wenn der Mindestabstand nicht einhalten werden kann – insbesondere beim Raumwechsel in den Pausen. Eine Maskenpflicht im Unterricht gibt es dagegen nicht.

Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.

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