Gotha. Für Katzen gibt es jetzt neue Auflagen in Gotha und allen Ortsteilen. Eine Regelung verschafft Haltern noch etwas Zeit.
Katzenbesitzer in Gotha müssen sich auf strengere Regeln einstellen. Der Landkreis hat die Katzenschutzverordnung geändert und damit das Schutzgebiet um die Stadt Gotha und ihre Ortsteile Boilstädt, Siebleben, Sundhausen und Uelleben erweitert. Das geht aus einer Mitteilung im Amtsblatt hervor.
Wie die Stadtverwaltung Gotha mitteilte, seien Katzenhalter damit verpflichtet, ihre Tiere kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Für Freigänger besteht nun die Pflicht, gechipt und registriert zu sein, „Wichtig ist außerdem: Als Halter gelten auch Personen, die Katzen regelmäßig füttern beziehungsweise anfüttern“, hieß es in der Mitteilung.
Übergangsregel verschafft Katzenhaltern in Gotha Zeit
Die Änderung der Katzenschutzverordnung ist mit ihrer Bekanntmachung am Freitag, dem 24. Mai, in Kraft getreten. Vorerst gilt noch eine Übergangsregelung. Katzenhalter in Gotha haben einen Monat Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.
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Mit der Verordnung soll dem unkontrollierten Vermehren von Katzen entgegengewirkt und Leid sowie Krankheiten eingedämmt werden. Bislang galten die Regeln schon in der Gemeinde Georgenthal und den Städten Waltershausen und Ohrdruf mit all ihren Ortsteilen. Zum Katzenschutzgebiet zählen zudem die Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ sowie Luisenthal, Emleben und Herrenhof.