Gera. Ein nackter Einbrecher, aufmerksame Nachbarn und eine Ausrede vor Gericht.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Gera hat ein Urteil in einem kuriosen Fall gesprochen. Es sprach einen 36-Jährigen am Dienstag wegen des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung schuldig. Bei der Höhe der Strafe wägte das Gericht die besonderen Umstände ab.

Angeklagt war der Mann wegen eines Einbruchdiebstahls. An einem Sonntagmorgen im August stieg er nackt in ein Einfamilienhaus in Gera-Langenberg ein und beschädigte dabei ein Rollo. Anschließend nahm er dort ein Bad und ließ Kleidung des Hausbesitzes, eine Uhr, einen Rucksack sowie Wasser zum Trinken mitgehen. Nachbarn stellten ihn, als er ein Fahrrad aus der Garage schieben wollte, so die Anklage.