Berlin. Die Schufa bewertet die Bonität von Konsumenten. Der Europäische Gerichtshof soll nun klären, ob ihr Verfahren überhaupt rechtens ist.

Mit der Schufa verbinden viele Menschen vor allem eines: Sorge. Denn die Auskunftei bewertet, wie kreditwürdig jemand ist. Die Information der Wiesbadener kann einen Kredit, einen Mobilfunkvertrag oder einen Onlinekauf verhindern. An diesem Donnerstag (26. Januar) beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit der Schufa. Es geht um den Kern der Auskunft, das sogenannte Scoring. Und darum, wie lange die Schufa bestimmte Daten speichern darf. Die Entscheidung der Richter kann das Geschäft des Unternehmens verändern.

Die Schufa ist eine von mehreren Auskunfteien in Deutschland, die Daten zur Bonität sammeln. Sie ist die größte und für Konsumenten mit Abstand wichtigste, hat sie doch sensible Daten über gut 68 Millionen Bundesbürger gesammelt. Aus den Daten erstellt sie auf Anfrage, etwa einer Bank oder Sparkasse, einen Wert, der die Kreditwürdigkeit einer Person wiedergeben soll. Das statistisch-mathematische Verfahren ist geheim und weitgehend automatisiert, die Abfrage der Banken oder Onlinehändler bei der Schufa ebenfalls. Nur so läuft das Verfahren zügig, können Kunden binnen kürzester Zeit zum Beispiel im Internet einkaufen. Der EuGH soll jetzt klären, ob das automatisierte Verfahren mit der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) vereinbar ist (Az. C-634/21).

Schufa: Entscheidet der Score über Kredit oder Kauf?

Die Schufa ist nicht angeklagt, wird aber dazu gehört. Was wie ein Verfahren für juristische Feinschmecker aussieht, könnte die Arbeit der Schufa und damit das Geschäftsmodell empfindlich stören. Der EuGH muss die Kernfrage beantworten: Entscheidet der automatisiert erstellte Score, mithin die Schufa, über Kredit oder Kauf? Wäre es so, verstieße das Verfahren gegen EU-Recht. Banken und Sparkassen behalten sich vor, selbst über den Kredit zu entscheiden. Idealerweise ziehen sie dazu eigene Daten heran, etwa die Vermögenssituation eines Kunden oder die Ein- und Ausgaben einer Kundin. Vielfach ist die Schufa-Auskunft nur ein weiteres Element, das geprüft wird. Manche Bank vergibt einen Kredit an langjährige Kunden auch ohne Schufa-Informationen.

Für die Schufa ist die Lage deshalb klar: Ihr Verfahren ist rechtens. Der EuGH könnte das allerdings anders sehen. Insgesamt scheint das EU-Gericht die Frage wichtig zu finden, sonst hätte es keine Verhandlung angesetzt. Die Schufa sieht ihr Geschäftsmodell jedenfalls bisher nicht gefährdet. Offenbar geht man im Haus davon aus, dass man gegebenenfalls Verfahren anpassen muss. Schließlich geht es nicht um den Score an sich, sondern darum, wie er an die Banken oder Onlinehändler übermittelt und verarbeitet wird.

Auskunftei: Daten müssen gelöscht werden

Geklagt hatte eine Frau, der ein Kredit wegen einer Schufa-Auskunft verweigert wurde. Sie bat die Schufa um Dateneinsicht. Zudem forderte sie, ihrer Ansicht nach falsche Einträge bei der Schufa zu löschen. Sie wandte sich an den hessischen Datenschutzbeauftragten, der kein Problem nach deutschem Recht sah. Die Frau klagte deshalb gegen den Datenschutzbeauftragten als Schufa-Aufsicht, mithin das Land Hessen. Das Landgericht Wiesbaden rief den EuGH an. Der EuGH beschäftigt sich auch damit, wie lange die Schufa öffentlich zugängliche Daten speichern darf.

Die Auskunftei nutzt für sich zum Beispiel das Insolvenzregister, in dem Informationen zu einer Privatinsolvenz veröffentlicht werden müssen. Die Daten werden aus diesem Register nach sechs Monaten gelöscht. Die Schufa nutzt die Daten, streicht sie bei sich, wie auch alle anderen Daten, erst nach exakt drei Jahren. In diesem Fall geht es um eine Restschuldbefreiung. Ein solcher Eintrag zeigt an, dass die betreffende Person kein Vermögen mehr hat, deshalb die restliche Schuld erlassen wird. Für die Auskunftei sind solche Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen wichtig. Die Schufa nennt immer wieder den Gläubigerschutz und den Schutz der einzelnen vor neuer Verschuldung.

Verbraucher: Auch der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit Speicherdauer

Informationen zu einer Privatinsolvenz können danach den Score verschlechtern und verhindern so, dass jemand sich wieder verschuldet oder bei einer Bank ein Kredit ausfällt. Für jemanden, der einen Kredit aufnehmen oder online einkaufen oder einen Mobilfunkvertrag abschließen möchte, können sie hingegen das Leben schwer machen. Auch für dieses Thema hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden den EuGH angerufen. Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich in einem anderen Verfahren Mitte Februar ebenfalls mit der Speicherdauer.

Ein Urteil werden die EuGH-Richter nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag vermutlich noch nicht sprechen. Üblicherweise wird der Fall an einen Generalanwalt übergeben, der ihn bewertet. Danach entscheidet das Gericht.