Berlin. Ein Startup will seine Mitarbeiter dazu bringen, Urlaub zu nehmen und buchstäblich abzuschalten. Wer sich im Büro meldet, muss zahlen.

Durch den ständigen Zugang zu Smartphones, Arbeitsmails und Messagingplattformen wie Slack wird es für Mitarbeiter immer schwieriger, nach der Arbeit abzuschalten. Der Druck, ständig erreichbar zu sein, hält bei vielen selbst in den Ferien an.

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Laut einer im Dezember 2022 veröffentlichten repräsentativen Umfrage des deutschen IT-Branchenverbands Bitkom, hat die Mehrheit der Arbeitnehmer (55 Prozent) auch im Urlaub Kontakt zur Arbeit. Im vergangenen Jahr waren es 53 Prozent.

Arbeit im Urlaub oder Abschalten durch Geldstrafe

Um ein klares Signal gegen den ständigen Erreichbarkeitsdruck zu setzen, hat das indische Startup Dream-Sports einen radikalen Weg für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt. Die in Mumbai ansässige Fantasy-Sport-Plattform Dream11 verlangt von ihren Angestellten, jedes Jahr eine Woche Urlaub zu nehmen und sich vom System des Unternehmens "abzukoppeln". Den Mitarbeitern droht eine Geldstrafe von 100.000 Rupien (etwa 1200 Dollar), wenn sie während ihres Urlaubes einen Kollegen kontaktieren.

Die neue Regelung soll sicherstellen, dass Mitarbeiter an ihren freien Tagen wirklich von ihren Arbeitsgeräten getrennt sind, erklärt der Firmenmitbegründer Bhavit Sheth in einem Interview mit dem TV-Sender CNBC. Angestellte sollten in der freien Woche keinen Zugang zu Slack und ihren E-Mails haben und telefonisch nicht zu erreichen sein.

"Dream11 glaubt, dass eine Arbeitsunterbrechung es den Dreamstern (Mitarbeitern von Dream11) ermöglicht, sich zu entspannen, neue Energie zu tanken, um dann bei der Arbeit wieder ihr Bestes zu geben", wird der Firmenchef von der Nachrichtenagentur Bloomberg zitiert

Permanente Erreichbarkeit im Urlaub

In vielen Ländern ist die Erreichbarkeit in den Ferien nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sollten Arbeitgeber den Arbeitnehmern jedoch erlauben, in den Ferien abschalten zu dürfen.

In Deutschland schreibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor, dass der Urlaub der Erholung dient. Gemäß § 1 BUrlG haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub in jedem Kalenderjahr. Mit anderen Worten: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub.