Berlin. Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern grundlegend verändern. Wir beantworten alle Fragen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Familienförderung in Deutschland. Statt des derzeitigen Kindergelds soll ab 2025 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden. Doch welche Eckpunkte sind geplant und was ändert sich für Familien?

Was ist die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung ist ein Vorhaben der Ampel-Koalition, das eine umfassende Familienförderung darstellen soll, die nicht nur an finanziellen Bedürfnissen orientiert ist. Stattdessen soll sie Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes Aufwachsen ermöglichen und Familien unterstützen, ihre Kinder bestmöglich zu fördern.

Alle bisherigen staatlichen Leistungen wie Kinderzuschlag, Kinderfreibeträge und Teile des "Bildungs- und Teilhabepakets" sollen durch diese Reform übersichtlich gebündelt werden. Das hat den Hintergrund, dass viele Familien ihre Ansprüche gegenüber dem Staat nicht geltend machen, weil sie mühsam unterstützende Maßnahmen bei verschiedenen Behörden beantragen müssen.

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Wie viel Geld steht Familien zu?

Derzeit gewährt der Staat für jedes Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Studiums zum 25. Lebensjahr ein Kindergeld von 250 Euro pro Monat. Parallel dazu gibt es Kinderfreibeträge, die je nach Anzahl der Kinder einen bestimmten Anteil des Einkommens ausmachen, auf den keine Steuern fällig werden.

Zukünftig soll es statt des Kindergelds einen gleich hohen "Garantiebetrag" als Kindergrundsicherung geben. Dieser Betrag wird durch einen gestaffelten Zusatzbetrag erhöht, um Kinder in armen Familien zu unterstützen. Der Garantiebetrag soll mindestens dem Kindergeldbetrag und der maximalen Entlastung aufgrund des Kinderfreibetrags von 354 Euro pro Monat entsprechen. Wenn Kinder ausziehen, wird das Geld direkt an sie ausgezahlt und dient dann zur Finanzierung von Studium und Ausbildung.

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Wie wird die Kindergrundsicherung beantragt?

Zukünftig soll eine zentrale Kindergrundsicherungsstelle eingerichtet werden, die als Ansprechpartnerin für alle Anliegen dienen soll. Im Rahmen dieser Initiative soll eine Online-Plattform entstehen, über die Eltern Anträge stellen können. Durch einen Datenabgleich mit den Finanzbehörden und Rentenversicherung soll die Kindergrundsicherungsstelle nach einem "Kindergrundsicherungs-Check" Familien automatisch benachrichtigen können, ob sie einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung haben.

Wann wird die erste Kindergrundsicherung ausgezahlt?

Es wird einige Zeit dauern, bis die Kindergrundsicherung erstmals ausgezahlt wird. Zunächst sollen im Februar die Eckpunkte im Kabinett beschlossen werden. Anschließend startet das Gesetzgebungsverfahren. Ziel ist, dass die Kindergrundsicherung 2025 in Kraft tritt. Die Komplexität der Änderung zahlreicher Steuer- und Sozialversicherungsgesetze und die aktuellen Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition tragen zu dieser Verzögerung bei. (ew)