Berlin. Maskenpflicht, Führerschein durchtauschen, weniger Zuschüsse: 2023 gelten diverse neue Vorschriften für Autofahrer. Der Überblick.

Führerschein umtauschen, TÜV-Plakette, Förderung für E-Autos: 2023 ändert sich für Autofahrerinnen und Autofahrer ändern. Was Sie wissen müssen, zeigt Ihnen unser Überblick.

TÜV-Plakette: Mit dieser Farbe müssen Sie zur HU

Wer eine rosafarbene TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen hat, muss im neuen Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung (HU). In welchem Monat Sie dran sind, erkennen Sie an der oben stehenden Zahl. Bei der HU bekommen Sie dann eine neue HU-Plakette aufs Kennzeichen: Ihr nächster Termin wird im Jahr 2025 fällig. Die neue Plakette wird orangefarben sein. Doch nicht für alle Autos gilt das. Neuzugelassene Fahrzeuge bekommen eine blaue Plakette. Diese ist für drei Jahre gültig.

Führerschein tauschen: Diese Jahrgänge müssen jetzt handeln

Alter Lappen? Wer noch einen pinkfarbenen oder grauen Führerschein aus Papier im Portemonnaie stecken hat, sollte einmal genau hinsehen. Womöglich müssen Sie das Dokument jetzt durchtauschen. Denn wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, braucht spätestens ab 19. Januar 2023 den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im EC-Karten-Format.

Achtung: Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld. Zehn Euro sind dann fällig, und das neue Dokument muss nachgereicht werden. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. Welche Jahrgänge im Anschluss dran sind, ihren "Lappen" durchzutauschen, lesen Sie hier.

Verbandskasten aufrüsten: Maske muss mit rein

Seit Anfang 2022 gilt: Im Verbandskasten des Autos müssen zwei medizinische Masken enthalten sein. Es müssen nicht zwangsläufig FFP2-Masken sein, einfache OP-Masken sind ebenfalls zulässig, wie etwa das Portal "Auto, Motor, Sport" berichtet. Ende Januar 2023 endet die Übergangsfrist des Gesetzgebers - ab dann wird ein Bußgeld fällig, wenn jemand bei einer Kontrolle ohne die Masken an Bord erwischt wird. Kostenpunkt: fünf Euro. Als Autohalter zahlt man zehn Euro Strafe, wenn man sein Auto einem anderen Fahrer mit einem unvollständigen oder ganz ohne Verbandskasten überlässt. Ebenfalls interessant: Tanken: Massive Preisunterschiede innerhalb Deutschlands

E-Autos: Kaufprämie fällt geringer aus

Wer sich jetzt für ein E-Auto entscheidet, bekommt vom Staat ab 2023 einen geringeren Zuschuss. Weil die Kaufprämie nach einer Entscheidung der Ampel-Koalition sinkt, gibt es noch maximal 6750 Euro für Neuwagen. Zuvor waren es bis zu 9000 Euro. Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.0000 Euro werden mit 4500 Euro vom Staat bezuschusst, hinzu kommen 2250 Euro vom Hersteller.

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Grundsätzlich gilt: Je höher der Nettolistenpreis, desto geringer der staatliche Zuschuss. Ab 1. September 2023 werden zudem nur noch Privatpersonen beim Kauf eines Stromers unterstützt. 2023 stehen insgesamt 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, 2024 noch 1,3 Milliarden. Ist das Geld aufgebraucht, endet die Förderung aber früher.

Plug-In-Hybride: Förderung läuft aus

Plug-In-Hybride sollen dagegen nach dem Willen der Ampel-Koalitionäre gar nicht mehr gefördert werden. Diese Fahrzeuge mit einem Mix aus Verbrennermotor und Elektro-Antrieb müssen bis Jahresende 2022 zugelassen werden, um noch eine Kaufprämie zu bekommen. Lesen Sie mehr: Hartz IV: Kann das Jobcenter ein Auto finanzieren?

CO2-Preise: Preis pro Tonne wird nicht erhöht

Im Kampf gegen die Klimakrise klebt die Bundesregierung Preisschilder an den Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Stufenweise soll der Preis steigen - eigentlich von 30 auf 35 Euro je Tonne im kommenden Jahr. Doch angesichts der hohen Energiepreise durch Ukraine-Krise und Inflation verzichtet die Bundesregierung nun darauf. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Benzin- und Dieselpreise nicht weiter steigen.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.