Berlin. Beim Corona-Gipfel am Donnerstag haben sich Bund und Länder auf neue Regeln geeinigt. Doch ab wann greifen die vereinbarten Maßnahmen?

  • Bundesweit wird eine 2G-Regel eingeführt, um die Corona-Zahlen nach unten zu drücken
  • Das sind nicht die einzigen neuen Beschlüsse des Corona-Gipfels: Bund und Länder am Donnerstag auf weitere Maßnahmen verständigt
  • Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln?

Erneut wird das öffentliche Leben in Deutschland im Winter wegen der Corona-Pandemie nur in kleinerem Umfang stattfinden: Weniger Teilnehmer bei Großveranstaltungen, weitgehende 2G-Regeln beim Einkaufen, Beschränkungen für Ungeimpfte – das sind nur einige der Maßnahmen, die Bund und Länder beim Corona-Gipfel am Donnerstag beschlossen haben.

Um die dramatische Pandemielage in den Griff zu bekommen, wollen die Regierungschefs der Länder in Zusammenarbeit mit dem Bund deutlich nachlegen. Davon wird auch Silvester betroffen sein. Doch wann und wie treten die schärferen Vorgaben und Einschränkungen in Deutschland in Kraft? Tatsächlich sind die Änderungen der Corona-Maßnahmen noch nicht mit dem Beschluss der Runde vom Donnerstag umgesetzt.

Corona-Gipfel: Ab wann die neuen Regeln gelten

Denn die meisten Beschlüsse der Bund-Länder-Runde treten nicht sofort in Kraft. Zum Teil müssen die Länder erst noch die konkrete Umsetzung vor Ort regeln, zum Teil müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Zum Teil aber muss auch gar nichts passieren, weil Regeln wie Maskenpflicht in Schulen oder 2G im Einzelhandel regional bereits gelten.

Besonders lange dauert es, wenn mehrere Parlamente zustimmen müssen - zum Beispiel bei den geplanten Restaurantschließungen. Hierfür muss das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Wahrscheinlich ist, dass die Ampel-Parteien die Änderung dazu Mitte kommender Woche durch den Bundestag bringen, anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen und schließlich müssen die Länder die Restaurantschließungen noch von ihren eignen Landesparlamenten absegnen lassen.

Ein Inkrafttreten ist also erst Mitte Dezember möglich. Sowohl die Corona-Verordnungen der Länder als auch die Gesetzesänderungen auf Bundesebene müssen vor Gültigkeit amtlich bekannt gemacht werden, also im Amtsblatt veröffentlicht sein.

Allgemeine Impfpflicht und Befristung des Impfstatus – Wann wird das umgesetzt?

Auch bei der geplanten allgemeinen Impfpflicht wird es noch dauern – aus mehreren Gründen. Zwar heißt es, dass der Bundestag „zeitnah“ und voraussichtlich ohne Fraktionszwang über die ethisch umstrittene Frage abstimmen werde. Doch gleichzeitig soll der Ethikrat bis Jahresende Zeit haben, um eine Empfehlung dazu zu erarbeiten. Zudem wissen alle, dass eine solche Impfpflicht erst gelten kann, wenn sicher ist, dass auch genug Impfstoff für jede und jeden verfügbar ist. Deshalb peilen Bund und Länder als Starttermin Februar 2022 an.

Und wann wird der Impfnachweis befristet? Bis zum Jahresende wollen sich Bund und Länder für diese Frage Zeit nehmen. Erwartet wird, dass es erst im neuen Jahr dann zu einer Regelung kommt, nach der Impfnachweise nach einer gewissen Zeit, etwa nach sechs Monaten, „verfallen“ und nur durch eine Booster-Impfung wieder aktiviert werden können. (jule/bml)