Berlin. Im Dezember treten einige neue Gesetze in Kraft. Kunden mit Internet- und Handyverträgen können sich auf große Änderungen einstellen.

  • Im Dezember gibt es einige Änderungen - es treten neue Gesetze in Kraft
  • Für Verbraucher können sich daraus viele Vorteile ergeben, aber es gibt auch Einschränkungen
  • Das ändert sich im Dezember 2021

Die Corona-Fallzahlen klettern Tag für Tag in neue Rekordhöhen und die Angst vor der neuen Variante Omikron geht um. Kann es unter diesen Umständen ein halbwegs normales Weihnachts- und Silvesterfest geben? Schon jetzt deuten sich für den Dezember einige Einschränkungen an. Doch das ist nicht alles, was sich vor dem Jahreswechsel ändert. Auf diese neuen Regeln und Gesetze müssen Sie sich im Dezember einstellen.

Impfpflicht in Heimen und Kliniken

In der Impfpflicht-Debatte will der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor Weihnachten einen großen Schritt machen und die Impfpflicht für Kliniken und Heime noch vor dem Fest umsetzen. "Ich finde es richtig, dass wir in einem ersten Schritt noch vor Weihnachten dafür sorgen, dass es zum Beispiel in Kliniken, in Pflege-, Alten- und Behinderteneinrichtungen eine Impfverpflichtung gibt", sagte Heil der "Bild am Sonntag." Auch eine allgemeine Impfpflicht befürwortet der SPD-Politiker.

Die Deutsche Bahn wechselt den Fahrplan

Wer zu Weihnachten Familie und Freunde besucht, tut das nicht selten mit dem Zug. Passend ändert die Deutsche Bahn ab dem 12. Dezember auf den Winterfahrplan. Dabei stehen vor allem neue ICE-Verbindungen zwischen Großstädten im Fokus. ICE-Sprinter verbinden ab Mitte Dezember zum Beispiel Metropolen wie Köln und Berlin mehrmals täglich ohne Zwischenhalte. Zudem gibt es neue Verbindungen ins Ausland, darunter Nachtzüge.

Internet zu langsam? Kunden bekommen neue Rechte

Kunden, deren Internet nicht die vom Anbieter versprochene Geschwindigkeit erreicht, dürfen ab Dezember weniger zahlen. Falls zum Beispiel nachweislich nur 50 statt der zugesagten 100 Mbit/s bereitgestellt werden, gibt es ein Minderungsrecht von 50 Prozent. Alternativ können die Kunden den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen.

Auch bei einem kompletten Ausfall der Leitung bekommen Verbraucher ihre Rechte gestärkt. So winken nun Entschädigungen, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen beseitigt ist.

Verträge für Smartphones und Mobiltarife

Anbieter von Telekommunikationsverträgen dürfen diese nach dem Ablauf von zwei Jahren nicht mehr automatisch um die gleiche Zeit verlängern. Stattdessen müssen die Verträge dann monatlich kündbar sein. Darüber hinaus sind die Anbieter nun vor Vertragsabschluss verpflichtet, einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von maximal einem Jahr anzubieten.

Feuerwerk könnte erneut verboten werden

Wird auch dieses Jahr der Verkauf von Feuerwerk an Privatkunden verboten? Wegen der Corona-Pandemie war dies im Winter 2020 der Fall. Mehrere Städte richten zusätzlich Verbotszonen ein. Angesichts der zunehmend eskalierenden Lage in Deutschland, ist eine Wiederholung des Verbots nicht unwahrscheinlich. Umweltschützer, Tierschützer, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und einige Ärzte fordern dies bereits.

Wettbewerbsregister für kriminelle Firmen

Unternehmen, die der Wirtschaftskriminalität schuldig sind, können ab Dezember einfacher von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Dann greift die nächste Stufe des Wettbewerbsregisters. Bestimmte Behörden sind künftig verpflichtet, dem Bundeskartellamt Verstöße zu melden. Auftraggeber bekommen zudem Zugriff auf die Datenbank zu Recherchezwecken.

Pfändungsschutz wird gestärkt

Verschuldete Verbraucher bekommen ab dem 1. Dezember mehr Möglichkeiten, Geld auf einem Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können.

Mehr Privatsphäre im Internet

Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das den Umgang mit Datenanfragen im Internet vereinfachen und das digitale Erbe sichern soll. Kernpunkt ist die Idee, dass Nutzer auf ihrem Gerät künftig an einer zentralen Stelle über den Zugang zu ihren Informationen entscheiden können. (dpa/afp/fmg)