Berlin. Zum neuen Jahr 2023 gibt es wieder viele Änderungen für Verbraucher. Worauf Sie sich jetzt einstellen sollten, zeigt unsere Übersicht.

  • 2023 hat begonnen und auf Verbraucherinnen und Verbraucher kommen einige Änderungen zu
  • Neuerungen gibt es unter anderem bei der Steuer, der Rente und bei Hartz IV
  • Welche Änderungen 2023 wichtig werden

Wie jedes Jahr müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch für 2023 auf Änderungen einstellen. Im gerade begonnenen Jahr stehen vor allem die Umwelt und die Steuern im Fokus. Außerdem spielen die steigende Inflation und der gestiegene Mindestlohn eine wesentliche Rolle für kommende Anpassungen. Was sich genau ändert, lesen Sie in unserem Überblick.

Steuern und Co. – Was ändert sich 2023?

Im neuen Jahr gibt es einige Änderungen, die die Umweltverschmutzung verringern sollen. Eine davon betrifft Restaurants, Lieferdienste und Cafés. Sie sind bald dazu verpflichtet Mehrwegverpackungen anzubieten. Die wiederverwendbaren Verpackungen können dann mit einem Pfand an Kundinnen und Kunden verkauft werden.

Bei dem Verkauf darf der Preis nicht höher sein, also zuvor mit den Einwegverpackungen. Ausgenommen von der Mehrwegpflicht sind Kioske, Imbisse und Spätkauf-Läden. Grund für die Einführung der Mehrwegpflicht ist die hohe Müllproduktion bei To-Go-Speisen.

Täglich entstehen in Deutschland 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen, gibt die Bundesregierung an. Durch die neue Verpackungspflicht soll der Müll in Zukunft verringert werden.

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Wichtige Änderung beim Klimaschutz: EEG-Umlage und Förderung von Photovoltaik

Ab dem kommenden Jahr gibt es mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen. Durch das novellierte Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) wird die Anschaffung der nachhaltigen Anlagen für Privathaushalte wieder interessanter. Das EEG ist zwar schon seit dem 30. Juli 2022 in Kraft, jedoch gelten die meisten Regelungen erst seit dem 1. Januar 2023.

In der Umlage wurden höhere Vergütungssätze für Anlagen, ein erleichterter Netzanschluss und die maximale Erzeugung der neuen Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Außerdem können Haushalte die Anlagen auch in den Garten stellen und werden weiterhin gefördert.

Änderung 2023 auch bei der Reparatur von Geräten: EU-weites Recht geplant

Seit Januar 2023 soll es ein EU-weites Recht auf Reparatur geben. Wie die EU-Kommission mitteilte, sollen so Produkte einfacher repariert werden können. Das wäre wahrscheinlich nicht nur günstiger für die Verbraucher, da sie ihre Geräte nicht so schnell ersetzen müssten, sondern auch besser für die Umwelt. Eine längere Laufdauer von Produkten würde den Ressourcenverbrauch verringern, was zu weniger Treibhausgasemissionen und weniger Energieverbrauch führen würde.

Außerdem sollen die Hersteller einen kostenlosen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen liefern sowie die Garantienzeiträume verlängern. Zudem sollen Verbraucher auch besser über die Reparaturfähigkeit ihrer Geräte informiert werden, heißt es seitens des Europäischen Parlaments.

Gegen Zwangs- und Kinderarbeit: Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Wegen ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und Zwangs- und Kinderarbeit weltweit hat die Bundesregierung das Lieferkettengesetz beschlossen. 79 Millionen Kinder arbeiten nach Angaben der Bundesregierung weltweit unter menschenverachtenden Bedingungen. Und das oft in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen.

Mit dem Gesetz sollen die Menschenrechtsstandards auch über die Grenzen Deutschlands hinweg eingehalten werden. Betroffen sind vor allem Unternehmen ab 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ab 2024 dann auch Unternehmen mit 1000 Beschäftigten.

Eurozone erweitert sich: Neue Euro-Münzen

Mit dem neuen Jahr erweitert sich auch die Eurozone. Seit dem 1. Januar ist in Kroatien der Euro die offizielle Währung. Damit werden neue Münzen eingeführt, die die speziellen Prägungen des Landes tragen.

Neu in 2023: Wohngeld in Deutschland wird deutlich erhöht

Das Wohngeld soll ab 2023 erheblich steigen, und zwar auf 370 Euro. Das sind dann monatlich 190 Euro mehr, die mit der Wohngeldreform der Bundesregierung beschlossen wurden. Damit sollen vor allem Mieterinnen und Mieter mit einem geringen Einkommen unterstützt werden.

Mehr dazu: Hunderte Euro Wohngeld vom Staat - Wie Sie an das Geld kommen

Versicherung: Höhere Krankenkassenbeiträge

Die vergangenen Corona-Jahre haben gezeigt, wie teuer die Gesundheit ist. Deshalb müssen Versicherte im neuen Jahr mit einem Anstieg der Krankenkassenbeiträge rechnen.

Im sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde festgelegt: Die Beträge sollen im Schnitt auf 16,2 Prozent des Bruttolohns steigen. Derzeit liegen sie noch bei etwa 14,6 Prozent und ermäßigt bei 14 Prozent. Diese Änderung wird sicherlich im Geldbeutel zu spüren sein.

Rente: Steuerliche Änderungen bei der Rente

Auch bei den Rentenversicherungen wird sich ab Januar etwas ändern. Allerdings zum Positiven aller Versicherten. Und zwar können die Rentenbeiträge in Zukunft komplett von den Steuern abgesetzt werden. Die Rente wird dann erst mit der Auszahlung im Alter versteuert.

Lesen Sie dazu: Rente: Diese wichtigen Änderungen gibt es für Rentner 2023

Steuer, Arbeit, Lohn: Bürgergeld statt Hartz IV

Hartz IV ist abgeschafft und das Bürgergeld wird eingeführt. Damit wird nicht nur der Regelsatz um etwa 50 Euro erhoben, sondern das bringt auch einige Neuerungen mit sich. Zum Beispiel sollen Sanktionen wegfallen, ein „Weiterbildungsgeld“ und ein „Bürgergeldbonus“ eingeführt werden sowie das Schonvermögen erhöht werden.

Steuern: Höhere Homeoffice-Pauschale

Auch 2023 bleibt die Homeoffice-Pauschale weiter bestehen. Ab Januar 2023 steigt der Gesamtbetrag fürs Arbeiten im Homeoffice, der steuerlich geltend gemacht werden kann, von 600 Euro auf maximal 1000 Euro.

Das heißt, man kann pro Jahr 200 Tage im Home-Office von der Steuer absetzen. Aktuell sind es noch 120 Tage, für die täglich fünf Euro abgezogen werden. Eine weitere Besonderheit: Die Pauschale gilt auch für Haushalte, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen.

Änderungen bei der Steuer: Steuergrundfreibetrag wird angehoben

Eine weitere Änderung für Steuerzahlende: Der Grundfreibetrag wird 2023 angehoben. Der Betrag steigt von 10.347 Euro (2022) auf 10.908 Euro im kommenden Jahr und 11.604 Euro im Jahr 2024. Die Erhöhung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes, das die Steuerlast an die bestehende Inflation anpassen soll. So sollen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.

Weitere Steuer-Änderung beim Spitzensteuersatz

Auch der Spitzensteuersatz ändert sich 2023. Er steigt um etwa 4000 Euro auf 62.827 Euro pro Jahr. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent tastet die Bundesregierung bewusst nicht an, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält.

Arbeit, Lohn und Steuer: Mehr Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag

Seit Januar 2023 bekommen Familien mit Kindern mehr Kindergeld. Familien mit zwei Kindern können sich auf 31 Euro mehr, also 250 Euro, im Monat pro Kind freuen. Ab dem dritten Kind sind es dann monatlich 25 Euro mehr pro Kind. Das sind dann insgesamt 744 Euro mehr im Jahr für eine Familie mit zwei Kindern.

Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht. Der konkrete Freibetrag wird nach Einreichen der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt ermittelt.

Arbeit und Lohn: Bessere Bezahlung für Pflegeberufe

Im Mai 2023 soll der Mindestlohn für Personen, die in der Pflege arbeiten, erhöht werden. Er steigt für Pflegehilfskräfte auf 13,90 Euro (20 Cent mehr) pro Stunde, wie die Pflegekommission festgelegt hat. Ab Dezember 2023 soll er für Hilfskräfte dann erneut ansteigen, auf stündlich 14,15 Euro. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte steigt er ebenfalls um einige Cent.

Tabaksteuer wieder steigen

Auch 2023 wird die Steuer auf Tabak steigen. Um die „gesundheitspolitische Lenkungswirkung weiterhin zu gewährleisten“ erhöht das Bundesfinanzministerium die Tabaksteuer stufenweise im Zeitraum von 2022 bis 2026. Das heißt, durchschnittlich zehn Cent mehr für eine Packung Zigaretten (20 Stück). Die Steuer gilt auch für Shishas, E-Zigaretten, Zigarren und Co.

Änderung bei Förderung von E-Autos und Plug-in-Hybriden

Seit Januar entfällt die Förderung für Plug-in-Hybride. Auch die Förderungshöhe für reine Elektro-Autos sinkt ab dem kommenden Jahr. Doch auch wer überlegt jetzt noch schnell in ein E-Auto zu investieren, wird enttäuscht. Aktuell sind die Lieferzeiten sehr lang, daher ist es unwahrscheinlich, dass das Fahrzeug noch vor Neujahr ausgeliefert wird. (ari mit dpa)