Berlin. SPD, Grüne und FDP sprechen sich für einen erneuten Urnengang in 431 Berliner Bezirken aus. Welchen Verdacht die Opposition schöpft.

Der Reflex ist immer derselbe: Kommt die Sprache auf die Berliner Verwaltung, rollen alle die Augen gen Himmel. Aus Sicht der meisten Bürgerinnen und Bürger läuft es einfach selten rund. Dass wegen Chaos, Pech und Pannen eine Bundestagswahl wiederholt werden muss, ist dagegen neu. Die Ampel-Koalition will deswegen den Urnengang in hunderten Wahlbezirken wiederholen lassen. Und produziert gerade ihrerseits Verwirrung.

Bundestagswahl: Was ist am 26. September 2021 passiert?

Wer an diesem Sonntag in Berlin wählen wollte, war gut beraten, sich Klapphocker, Thermoskanne und belegte Brote mitzunehmen: Lange Schlangen, falsche oder fehlende Stimmzettel, vorübergehende Schließung von Wahllokalen. Dass gleichzeitig der Bundestag, das Landesparlament sowie die Kommunalvertretungen neu gewählt wurden und auch noch über einen Volksentscheid abgestimmt wurde, überforderte die Verwaltung komplett. Bundeswahlleiter Georg Thiel sah später ein „komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation“.

Die Frage, ob und wenn ja, in welchem Umfang und welche der Wahlen wiederholt werden müssen, beschäftigt die Politik im Land und im Bund seit einem Jahr. Die drei Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben sich nun nach langem Hin und Her im Grundsatz festgelegt: Wegen der zahlreichen Pannen soll die Bundestagswahl in 431 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt wiederholt werden – und das mit Erst- und Zweitstimme. „Wir wollen die Bundestagswahl dort wiederholen, wo tatsächlich Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme aufgrund von festgestellten Wahlfehlern nicht abgeben konnten“, erklärten die parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Katja Mast (SPD), Irene Mihalic (Grüne) und Johannes Vogel (FDP) am Mittwoch.

Das war nicht immer die Haltung der Ampel-Koalition: Anfang Oktober erklärte Johannes Fechner, SPD-Abgeordneter im Wahlprüfungsausschuss, man wolle, dass die Wahl nur in den „wahlfehlerbehafteten Wahlbezirken“ wiederholt werde. „Dabei handelt es sich um rund 300 Wahlbezirke. Dabei beschränken wir uns auf die Zweitstimmen.“ Im August hatte es bereits einen Vorschlag für eine Wiederholung in 440 Wahlbezirken gegeben.

Chaos-Wahl in Berlin: Was sagt der Bundeswahlleiter?

Auch wenn die Wahlwiederholung nach dem Willen der Ampel nun doch etwas größer ausfallen soll als zwischenzeitlich verkündet, ist sie noch weit von den Vorstellungen des Bundeswahlleiters entfernt. Thiel, von dem einer der mehr als 2000 Einsprüche gegen die Bundestagswahl in Berlin stammt, fordert, in sechs der zwölf Wahlkreise der Hauptstadt komplett neu wählen zu lassen.

Berlin: Was sagt die Opposition?

Die Unionsfraktion teilt die Position des Bundeswahlleiters: „Einfach, weil wir wirklich in der Hälfte der Wahlkreise erhebliche Verfehlungen feststellen konnten“, wie die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig sagt, die auch Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses ist. Doch der Ärger der Opposition geht noch darüber hinaus: Erst 440 Wahlbezirke, dann 300, jetzt 431 – das klingt in den Ohren der Union nach einer politischen Auswahl. Hier werde so lange an den juristischen Stellschrauben gedreht, bis das politische gewünschte Ergebnis herauskomme, kommentierte Patrick Schnieder (CDU), der Obmann der Union im Ausschuss, dieses Hin und Her. Manche sprechen schon von Willkür und Wahlmanipulation.

Für die größte Oppositionspartei steht fest: „Wir werden erstmals die Situation im Wahlprüfungsausschuss haben, dass nicht im Konsens entschieden wird, wie das in den vergangenen Jahrzehnten war“, so Ludwig. Stattdessen werde es unterschiedliche Voten geben. „Aber natürlich entscheidet die Ampel mit Mehrheit das, was sie für richtig findet.“ So werden die Ampel-Fraktionen dies dann wohl auch Anfang November im Bundestag tun, wenn über die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses abgestimmt wird. Ludwig hält es aber für gut möglich, dass die Sache schließlich beim Bundesverfassungsgericht landet. „Das ist die letzte Instanz. Und ich könnte mir vorstellen, dass es Einspruchsführer gibt, denen der Bundestagsbeschluss nicht reicht.“

Über die Gültigkeit der Wahlen auf Landesebene entscheidet der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin am 16. November. Nach einer vorläufigen Einschätzung könnte eine komplette Wiederholung der Wahlen nötig werden.

Ein Jahr nach Pannenwahl: Wie geht es jetzt weiter?

Ursprünglich wollte der Wahlprüfungssauschuss an diesem Donnerstag über eine Empfehlung beraten. Doch der Prozess verzögert sich. Es sei sehr umfangreich, in die 200 Seiten starke Beschlussempfehlung noch die aktuellen Änderungswünsche einzuarbeiten, sagte der SPD-Mann Fechner. Man wolle sichergehen, dass die Beschlussempfehlung fehlerfrei sei. Der Ausschuss werde nun Anfang November in einer Sondersitzung darüber beraten, der Bundestag könnte dann am 11. November einen Beschluss fassen.

Bundestag: Welche Folgen könnte eine Wiederholung für die Mehrheiten haben?

Die Ausschussvorsitzende Ludwig meint, es könne passieren, dass durch eine Wiederholung weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen werden. Es könne auch sein, dass ein Abgeordneter aus einem anderen Bundesland wieder aus dem Parlament raus müsse. „Aber das ist reine Spekulation“, sagt die CSU-Frau. „Da fehlen uns auch Erfahrungswerte. Gott sei dank fehlen sie uns.“

Dieser Text erschien zuerst auf morgenpost.de.