Berlin. Auch Studenten sollen wegen der hohen Energiepreise eine Energiepauschale erhalten. Nun gibt es erste Informationen zur Auszahlung.

Die Energiepreise in Deutschland steigen – auch für Studierende eine enorme Mehrbelastung. Die Bundesregierung will daher alle Studentinnen und Studenten mit einer Einmalzahlung entlasten, der sogenannten Energiepauschale. Wann und wie diese ausgezahlt werden soll, war lange unklar. Inzwischen gibt es erste Details, wann die Zahlungen eintreffen sollen und wie die jungen Menschen an das Geld kommen.

Entlastungen für Studenten: Die Energiepauschale kommt

Zunächst wurden Studierende – ähnlich wie Rentnerinnen und Rentner – bei den Entlastungen eher vernachlässigt. Im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung, fanden sie dann endlich Platz. Der Bund nimmt 65 Milliarden Euro in die Hand, um auch Studentinnen und Studenten eine Energiepauschale zu zahlen. Sie erhalten je 200 Euro und damit weniger als Berufstätige oder Rentner. Lesen Sie auch: Heizen, Inflation & Co. – Studentin fürchtet sich vor Winter

Das Geld sollen alle Studierende und Fachschüler erhalten, die am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder eine Fachausbildung machen. Zusätzliche Bedingung ist, dass sie in Deutschland wohnen.

Energiepauschale für Studenten: Wann wird das Geld ausgezahlt?

Lange war unklar, wann und wie diese Zahlungen erfolgen sollen. Da sie zusammen mit der Energiepauschale für Rentner beschlossen worden war, wurde vielfach angenommen, dass sie mit dieser zusammen im Dezember ausgezahlt werden soll. Doch daraus wird offenbar nichts – Studenten müssen länger warten.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können Studierende erst Anfang 2023 mit dem Geld rechnen. Das entsprechende Gesetz ist vorbereitet, muss aber noch im Bundestag beschlossen werden. Zudem wird das Geld den aktuellen Plänen zufolge anders als bei Berufstätigen oder Rentnern nicht automatisch ausgezahlt.

Studierende müssen die Energiepauschale vielmehr beantragen. Ab dem 1. Januar 2023 soll das laut Ministerium über eine digitale Plattform möglich sein. Weitere Details zum Verfahren, hat das BMBF noch nicht bekannt gegeben.

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Weitere Entlastungen für Studierende: Heizkostenzuschuss

Im Sommer war zur Entlastung von Studierenden bereits einen Heizkostenzuschuss beschlossen worden. Er beträgt 230 Euro und wird an Studierende und Auszubildende ausgezahlt, die BAföG oder AFBG erhalten. Ende des Jahres und Anfang 2023 soll es dann einen weiteren Zuschuss in Höhe von 345 Euro geben.

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Zudem können viele Studentinnen und Studenten die Energiepauschale doppelt erhalten. Möglich ist das für Studierende, die nebenbei arbeiten. Sie haben in der Regel bereits eine Einmalzahlung von 300 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten und haben nun Anspruch auf die 200 Euro. (ari)

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.