Bochum. Wissenschaftler an der Ruhruniversität Bochum untersuchen illegale Polizeigewalt. Eine Erkenntnis: Die Dunkelziffer ist sehr hoch.

Mindestens 10.000 mutmaßliche Fälle illegaler Polizeigewalt im Jahr: So hoch schätzen Forscher der Ruhr-Universität Bochum die Dunkelziffer in dem Bereich ein. Das geht aus einem Zwischenbericht der Wissenschaftler zu einer Studie zu illegaler Polizeigewalt hervor. Die Erhebung mit dem Titel „Körperverletzung im Amt“ ist die erste zu diesem Straftatbestand.

Auf einen Verdachtsfall von illegaler Polizeigewalt in Deutschland kommen demnach mindestens fünf Fälle, die nicht angezeigt werden. Für die Studie befragen die Forscher knapp 3400 mutmaßliche Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt.

Ermittlungen wegen Gewalt gegen rund 4000 Polizisten im Jahr

Laut amtlicher Statistik ermitteln Staatsanwaltschaften jedes Jahr gegen rund 4000 Polizisten – wegen 2000 Verdachtsfällen illegaler Polizeigewalt. Das ist das sogenannte Hellfeld: die bekannt gewordenen Vorfälle.

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Grafik-Diagramm Nr. 30871, Hochformat 90 x 100 mm, "Opfer von Polizeigewalt nach Ort und Grund des Zwischenfalls"; Redaktion: J. Schneider © dpa-infografik | dpa-infografik GmbH

Mit dem errechneten Verhältnis von 1:5 von Hell- zu Dunkelfeld sei man sehr vorsichtig gewesen, denn eigentlich habe die Studie sogar ein Verhältnis von 1:6 ergeben. „Wir nehmen außerdem an, dass diejenigen, die Anzeige erstatten, sich auch eher an einer solchen Umfrage beteiligen, also überrepräsentiert sind“, sagte Prof. Tobias Singelnstein der Deutschen Presse-Agentur.

Fast alle Ermittlungen gegen Polizisten werden eingestellt

Dem Vorwurf, dass Befragte die Polizei mit falschen Beschuldigungen überhäuft haben könnten, entgegnet der Kriminologe: „Wir haben eher große Zurückhaltung und Furcht der Befragten erlebt.“

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Was die angezeigten Vorfälle angeht, weisen die Strafverfahren gegen Polizisten den Forschern zufolge eine auffallend hohe Quote an Einstellungen der Verfahren auf. Nur in sieben Prozent der angezeigten Fälle sei Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt worden.

Die Studie „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“ wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert und wird fortgesetzt. (dpa/moi)