Berlin. Die Finanzminister der Länder haben die Abgabefrist für die Grundsteuer einmalig gekippt. Das dürfte viele Immobilienbesitzer freuen.

Etwa eine Woche ist es her, dass sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bei den Ländern für eine Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuer einsetzen wollte. Eigentlich war diese zum 31. Oktober fällig gewesen. Nun haben die Finanzminister und -ministerinnen der Länder tatsächlich entschieden: Die Frist wird bundesweit verlängert – wenn auch nur einmalig.

Statt zu Ende Oktober müssen Haus- und Wohnungsbesitzende die Grundsteuererklärung diesmal erst zu Ende Januar 2023 abgeben. Zuvor hatte das "Handelsblatt" über den Länderbeschluss berichtet.

Vor einer Woche war herausgekommen, dass nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzende seine Unterlagen online abgegeben habe. "In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen", hatte Lindner gesagt, bevor er das Gespräch mit den Ländern suchen wollte.

Tatsächlich erklärte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Donnerstag, mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen deutlich entlastet.

Grundsteuererklärung: Neue Berechnung ab 2025

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern und Eigentümerinnen Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die die Besitzenden in einer Art zusätzlichen Steuererklärung über die Steuersoftware "Elster" oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen. Schon vor dem Start warnten Expertinnen und Experten, das könne schiefgehen, weil es viel zu kompliziert sei: Die Portale arbeiten vor allem mit Behörden-Steuersprache. Doch das ist nicht die einzige Hürde.

Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Wenige Tage später offenbarten sich bereits technische Schwierigkeiten: Vorübergehend war "Elster" lahmgelegt, weil viele Bürger und Bürgerinnen gleichzeitig die Grundsteuer-Seite aufrufen wollten. Selbst Besitzende von Kleingärten müssen eine Erklärung abgeben, zusätzlich zu Millionen Hausbesitzern und Eigentümerinnen einer Wohnung.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung für Besitzende von Immobilien gelten
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung für Besitzende von Immobilien gelten © Sebastian Gollnow/dpa

Grundsteuer kann im vierstelligen Bereich liegen

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es ist eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Vermietende können sie über die Nebenkostenabrechnung auch auf die Mietenden umlegen. Bei den meisten Wohnungseigentümern geht es um einige Hundert Euro im Jahr – bei Eigentümerinnen von Mietshäusern dagegen oft um vierstellige Beträge.

Wie viel Grundsteuer die einzelnen Besitzenden ab 2025 tatsächlich zahlen müssen, wird noch eine Weile offen bleiben. Denn das hängt entscheidend von den sogenannten Hebesätzen der Gemeinden ab. (dpa/reba)

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.