Berlin. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten bis zu 3000 Euro steuerfreien Inflationsausgleich zahlen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Arbeitgeber können ihren Beschäftigten derzeit bis zu 3000 Euro als steuerfreien Inflationsausgleich bezahlen. Die Regelung ist aber nur ein Appell an die Betriebe. Die Sonderzahlung werden sich wohl viele Firmen gar nicht leisten können. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was verbirgt sich hinter der Inflationsprämie?

Eigentlich heißt die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Bonuszahlung „Inflationsausgleichsprämie“. Zwischen dem 26. Oktober diesen Jahres und dem 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber sie an ihre Beschäftigten bezahlen. Maximal geht es um 3000 Euro für jeden. Für die Prämie müssen weder Steuern noch Sozialabgaben bezahlt werden. So sieht es das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung vor.

Die Initiative geht auf die konzertierte Aktion zurück, bei der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Bundesregierung im Sommer über Möglichkeiten berieten, die Preissteigerungen abzufedern ohne eine Lohn-Preis-Spirale durch hohe Tarifabschlüsse zu befördern.

Inflationsprämie: Wer bekommt die Einmalzahlung?

Klar ist nur, dass die Regelung eine Zahlung für alle Arbeitnehmer ermöglicht. Ob sie gewährt wird, hängt von jedem einzelnen Arbeitgeber ab, denn sie ist eine freiwillige Leistung. Das heißt, sie kann auch weitaus geringer ausfallen oder gar nicht gewährt werden.

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Bei großen Betrieben, die immer noch gute Geschäfte machen, ist die Wahrscheinlichkeit einer hohen Zahlung höher als bei einem kleinen Handwerksbetrieb, der aufgrund der hohen Energiepreise gerade so über die Runden kommt und sich die Sonderzahlung gar nicht mehr leisten kann.

Muss ich mich um die Inflationsprämie selbst kümmern?

Die Auszahlung ist Sache des Arbeitgebers. Auf der Lohnabrechnung muss nur deutlich gemacht werden, dass die Prämie zusätzlich zum regulären Entgelt überwiesen wird. Auch darf sie Sonderzahlungen wie das Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht ersetzen, sondern wird zusätzlich als Extrazahlung geleistet.

Ist die Zahlung der Inflationsprämie einmalig?

Das muss nicht so sein. Die 3000 Euro sind nur als steuer- und abgabenfreier Maximalbetrag festgelegt. Arbeitgeber können die Zuwendung bis zu dieser Gesamthöhe auch in mehreren Raten auszahlen. Natürlich dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitern und Angestellten auch höhere Inflationsprämien auszahlen. Doch dann ist der Teil der Zahlung, der die 3000 Euro übersteigt, steuer- und abgabenpflichtig.

Ersetzt die Prämie reguläre Lohnverhandlungen?

Tatsächlich entspringt die Idee der Suche nach einem Weg, der Arbeitnehmern einen Inflationsausgleich sichern soll, ohne dass die Betriebe durch sehr hohe Lohnforderungen in den regulären Tarifverhandlungen mit dauerhaft hohen Lohnkosten belastet werden und dies über ihre Preise wiederum weitergeben müssen – und damit eine Lohn-Preis-Spirale in Gang setzen.

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Die Gewerkschaften gehen mit diesem Wunsch unterschiedlich um. Die Chemiebranche hat gerade einen Tarifvertrag vereinbart, der einerseits zwei Prämienzahlungen von je 1500 Euro vorsieht, andererseits auch zwei Erhöhungen der Tabellenentgelte. Die Metaller wollen dagegen keine Verknüpfung beider Elemente, ebenso wenig wie die Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst.

Gibt es die Prämie auch im Öffentlichen Dienst?

Rein rechtlich ist es möglich, in der Praxis aber noch unklar. Eine Zusage der Arbeitgeber gibt es noch nicht. Vermutlich spielt das Thema bei den bald anstehenden Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst beim Bund und den Kommunen eine Rolle.

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Die Gewerkschaften rechnen damit, dass die Arbeitgeber eine Prämie anstelle einer tabellenwirksamen Lohnerhöhung anbieten. Damit würden die Entgelte der Beschäftigten nur einmalig steigen, nicht aber langfristig. Darauf wollen sich Verdi und der Beamtenbund nicht einlassen.

Profitieren Minijobber von der Inflationsprämie?

Auch hier gilt: Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung. Auch geringfügig Beschäftigte können sie erhalten, wenn ihr Arbeitgeber sie zahlen will.

Wie viel kostet die Prämie den Steuerzahler?

Das Finanzamt nimmt durch die Steuerfreiheit der Prämie weniger ein. Diesen Ausfall beziffert die Bundesregierung auf rund 1,2 Milliarden Euro. Es kann für den Staat aber noch viel teurer werden, wenn Bund, Ländern und Kommunen ihren Beschäftigten die Inflationsprämie zahlen. Bei rund fünf Millionen Beschäftigten in den Behörden und Dienststellen kämen dann bis zu 15 Milliarden Euro zusammen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.