Erfurt. Der Landeswahlausschuss hat die Landeslisten von 18 Parteien in Thüringen zur Landtagswahl zugelassen. Die Freien Wähler fehlen wegen eines Formfehlers. Von den Kandidaten sind deutlich weniger als die Hälfte Frauen.

In Thüringen treten 18 Parteien mit eigenen Listen zur Landtagswahl Ende Oktober an. Der Landeswahlausschuss hat die Listen am Freitag in einer öffentlichen Sitzung in Erfurt zugelassen, wie das Büro des Landeswahlleiters mitteilte. Der siebte Thüringer Landtag soll am 27. Oktober gewählt werden. Bei der letzten Wahl vor fünf Jahren wurde zwar die CDU stärkste Kraft, musste aber dennoch auf die Oppositionsplätze, weil sich ein Bündnis von Linke, SPD und Grünen formierte. Seit 2014 regiert mit Bodo Ramelow der einzige linke Ministerpräsident Deutschlands das Land.

Die Reihenfolge der nun zugelassenen Parteien orientiert sich nach der Zahl der Landesstimmen, die die einzelnen Parteien vor fünf Jahren bekamen. Damit wird die CDU auf Platz eins stehen, gefolgt von der Linken und der SPD.

Nicht mit dabei sind die Freien Wähler, die in Thüringen wegen eines Formfehlers nicht mit einer eigenen Landesliste antreten. „Wir treten mit unseren 28 Direktkandidaten an“, sagte der Landesvorsitzende Günter Brinkmann. Details zu dem Formfehler wollte er nicht nennen. Wie die „Thüringer Allgemeine“ berichtete, hatten die Freien Wähler ihre Liste nicht fristgerecht beim Landeswahlleiter eingereicht. Damit kann die Partei in Thüringen nicht per Zweitstimme gewählt werden. Die Wahlvorschläge und die Landeslisten mussten bis 22. August beim Landeswahlleiter eingereicht werden.

Die Freien Wähler lagen bei der letzten Insa-Umfrage in Thüringen bei rund zwei Prozent - und damit unterhalb der Schwelle von fünf Prozent, die nötig sind, um überhaupt in den Landtag zu kommen.

Auf den nun zugelassenen Landeslisten bewerben sich 399 Kandidaten für die Wahl - darunter sind 113 Frauen. Ein neues Gesetz soll bei der nächsten Landtagswahl 2024 dafür sorgen, dass mehr Frauen berücksichtigt werden. Der Thüringer Landtag hatte im Juli für ein Paritätsgesetz gestimmt, das vorsieht, dass die Landeslisten der Parteien zur Landtagswahl in Zukunft abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt werden müssen. Die Fraktionen von AfD und CDU stimmten gegen das Gesetz, weil sie es für einen unzulässigen Eingriff in die Wahlfreiheit halten. Das Paritätsgesetz soll 2020 in Kraft treten.

Eklat um Liste: Freie Wähler verspielen Chancen in Thüringen