Erfurt. Der Deutsche Bühnenverein übt harsche Kritik am Urteil des Arbeitsgerichtes.

Das Theater Erfurt wird demnächst die Stelle des Generalmusikdirektors (GMD) neu ausschreiben. Hintergrund ist ein verlorener Rechtsstreit um das Besetzungsverfahren der Stelle. Das Theater kommt damit der Forderung aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt nach, wie aus einer Mitteilung des Deutschen Bühnenvereins vom Mittwoch hervorgeht. Das Haus hatte zum weiteren Vorgehen nach dem Urteil Rücksprache mit dem Verband gehalten.

Das Arbeitsgericht Erfurt hatte das Bewerbungsverfahren wegen unzureichender Dokumentation bemängelt. Die Begründung: Das Theater sei zu einer ordentlichen Dokumentation verpflichtet gewesen, da es mit der Stadt als Trägerin und somit als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes an das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Bestenauslese für öffentliche Ämter gebunden sei. Geklagt hatte ein Bewerber, der sich im Auswahlverfahren benachteiligt gesehen hatte.

Der Deutsche Bühnenverein riet dem Theater mit Blick auf künftige Spielpläne aus Zeitdruck dazu, die Gerichtsentscheidung nicht anzufechten. Trotzdem kritisierte der Verband das Urteil deutlich. „Eine Besetzung von GMD-Positionen nach Grundsätzen des Beamtenrechts wäre ein Desaster für die Orchester und Theater“, beanstandete der Verbands-Präsident Ulrich Khuon. Sollte das Urteil in Zukunft erneut eine Rolle spielen, kündigte der Verband unter Verweis auf die ebenfalls im Grundgesetz festgehaltene Kunstfreiheit an, juristisch dagegen vorgehen zu wollen.

Bis zur Neubesetzung der Stelle ist laut Mitteilung der bisherige GMD, der Dirigent Myron Michailidis, als „Conducter in Residence“ für zwei Spielzeiten von 2020 bis 2022 eingeladen.

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