Erfurt. Drei Tage lang hatte die Thüringer Polizei zum Jahresende 2019 konzentriert Haftbefehle vollstreckt. Spitzenreiter war ein Gesuchter, der neun Haftbefehle angesammelt hatte.

Die Thüringer Polizei kann nach Auswertung der dreitägigen Aktion unter dem Namen „Thüringer Fahndungstage“ am Jahresende 2019 zufrieden sein. Nachdem binnen drei Tagen im November 475 Haftbefehle vollstreckt werden konnten, waren die Ermittler mit der Aufarbeitung beschäftigt.

Die 475 Haftbefehle enthielten nach Auskunft der Landespolizeidirektion eine Strafandrohung von 12.734 Tagen – umgerechnet also mehr als 34 Jahre. Dazu dürfte beigetragen haben, dass ein Haftbefehl vollstreckt werden konnte gegen eine Person, die wegen Mordes gesucht wurde. Wie ein Polizeisprecher erklärte, kam dieser Haftbefehl „frisch rein“ während der dreitägigen Aktion, konnte auch umgehend realisiert werden.

Einige der Personen, die die Polizei aufgespürt hatte, sammelten außerdem eine Weile. Spitzenreiter war ein Gesuchter, auf dessen Namen insgesamt neun Haftbefehle ausgestellt waren. Auch sieben Haftbefehle und sechs Haftbefehle gab es je einmal. Vier Personen hatten fünf Haftbefehle angesammelt.

Nicht alle vollstreckten Haftbefehle endeten im Gefängnis

Nicht alle der 475 Haftbefehle endeten für die Gesuchten allerdings im Knast. Zahlreiche Personen konnten ihre Geldstrafen oder Geldbußen sofort begleichen, so dass 357 Haftbefehle damit erledigt waren. Für die Staatskasse summierte sich das auf stolze 155.503,59 Euro.

Dass die Landesfahndungstage nicht nur für die Polizei sondern auch für die Thüringer Justiz einen großen Aufwand bedeuteten, zeigt die Statistik derer, die nicht auf freiem Fuß blieben. 118 Personen wurden inhaftiert und binnen der drei Tage im Gefängnis aufgenommen. 22 Mal waren dafür nicht gezahlte Bußgelder der Grund, 15 Mal Diebstahlsdelikte. Aber auch Betäubungsmittelverstöße (14), Leistungserschleichung (14) sowie Körperverletzungen (10) finden sich in dieser Statistik, in der auch der Mord-Haftbefehl auftaucht.

Die Zahl der offenen Haftbefehle hat sich im Jahresvergleich nicht minimiert – waren am 1. Januar 2019 insgesamt 2078 Haftbefehle nicht vollstreckt so sind es zum 1. Januar 2020 insgesamt 2184 gewesen.