Erfurt/Gera. Impfberechtigt sind gemäß der Impfverordnung unter anderem jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, Schwangeren und andere Personen.
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Erfurt/Gera. Impfberechtigt sind gemäß der Impfverordnung unter anderem jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, Schwangeren und andere Personen.
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