Erfurt. Die Nachweispflicht für die Masern-Impfung war mehrfach verlängert worden – aber nun kommt sie: Wer dazu verpflichtet ist und den Nachweis bis 31. Juli nicht vorlegt, dem drohen Sanktionen.
Masern-Impfpflicht gilt ab August: Das ist der Stand in Thüringen
Von Sibylle Göbel