Berlin. Die Energiepauschale soll die Menschen entlasten. Zum Teil wird sie sogar doppelt ausgezahlt. Dann sollten Sie unbedingt reagieren.

  • Mit mehreren Entlastungspaketen will die Ampel-Koalition der Inflation entgegenwirken
  • Die für weite Teile der Bevölkerung beschlossene 300 Euro hohe Energiepauschale wird seit September ausgezahlt
  • In einigen Fällen gibt es sie sogar doppelt: Warum dann eine böse Überraschung drohen könnte

300 Euro extra, darüber dürfen sich dank der Energiepauschale aktuell viele Menschen in Deutschland freuen. Mit dem Geld will die Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der hohen Energiekosten finanziell unterstützen.

Dabei war Eile angesagt: Denn wer aktuell unter der Inflation und den hohen Preisen leidet hat nichts davon, wenn Maßnahmen erst in einigen Monaten greifen. Das war wohl auch dem Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) klar, als es sich dafür entschied, die Energiepauschale möglichst zeitnah an möglichst viele Menschen auszuzahlen.

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Energiepauschale: Wie es zur doppelten Auszahlung kommen kann

Doch wie immer, wenn etwas schnell gehen muss, kann es zu Fehlern kommen. Das ist auch bei der Energiepauschale der Fall, die zum Teil doppelt ausgezahlt wird. Besonders wahrscheinlich ist das in diesen Fällen:

  • Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer hat zusätzlich Einkünfte aus einem Gewerbetrieb oder Land- und Forstwirtschaft. Dabei kann es vorkommen, dass die Energiepauschale vom Arbeitgeber ausgezahlt wird und das Finanzamt die Steuervorauszahlung zusätzlich herabsetzt.
  • Wenn Rentnerinnen oder Rentner zusätzlich berufstätig sind, erhalten Sie das Geld in der Regel von ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. In Einzelfällen kann es dabei vorkommen, dass die Energiepauschale im Dezember erneut durch die Rentenkasse ausgezahlt ist.
  • Ähnlich ist es bei Studentinnen und Studenten mit Nebenjob: Sie erhalten die Energiepauschale im Normalfall über ihren Lohn oder ihr Gehalt. Eine zweite Auszahlung im Dezember kann aber durch fehlende Informationen vorkommen.

Mit Blick auf Arbeitnehmer stellt das zuständige Finanzministerium klar: Der Anspruch auf die Energiepauschale besteht pro Person nur einmal. Das gilt auch, wenn die 300 Euro aus Versehen doppelt ausgezahlt werden. In diesen Fällen korrigiert das Finanzamt den Fehler durch die Einkommenssteuererklärung, in der die Zulage angegeben werden muss. Denn: Auf die Energiepauschale wird Steuer erhoben. Wer allerdings keine Steuererklärung abgibt, sollte sich an das zuständige Finanzamt wenden, um den Fehler zu korrigieren.

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Ministerium stellt klar: Energiepauschale auch für Rentner nur einmal

Unklar war dagegen zunächst, was für Rentner und Studenten gilt, die das Geld mehrfach erhalten. Das liegt unter anderem daran, dass sie beim Beschluss zur Energiepauschale zunächst nicht berücksichtigt wurden. Erst nach heftiger Kritik besserte die Regierung nach und führte durch das dritte Entlastungspaket auch für sie eine Zahlung ein. Lesen Sie auch: Weitere Entlastungen – Das sind die Pläne der Regierung

Auf Nachfrage unserer Redaktion stellt das für Rentnerinnen und Rentner zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun aber klar, dass ausdrücklich keine doppelte Energiepauschale vorgesehen ist. Wie genau mögliche Fehler korrigiert werden sollen, ist jedoch noch nicht klar. "Die Umsetzung des Beschlusses bleibt abzuwarten", heißt es vom Ministerium.

300 Euro – so hoch ist die Energiepauschale, die der Staat im September vielen Bürgern bezahlt.
300 Euro – so hoch ist die Energiepauschale, die der Staat im September vielen Bürgern bezahlt. © dpa-tmn | Boris Roessler

Offene Fragen bei Energiepauschale für Studenten

Abwarten müssen zunächst wohl auch alle Studierenden: Auf Nachfrage heißt es von einer Sprecherin des zuständigen Bildungsministeriums, dass man derzeit "mit Hochdruck an der Umsetzung der beschlossenen Einmalzahlung" arbeite. Details dazu, wie das Geld ausgezahlt werden soll, sind bisher noch nicht bekannt. Auch die Frage, ob Studenten eine mögliche Doppelzahlung behalten dürfen, bleibt vom Bildungsministerium unbeantwortet.

Dabei könnte es bei ihnen besonders schwierig werden: Berufstätige Studenten erhalten von ihrem Arbeitgeber die volle Pauschale von 300 Euro. An Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ohne Job werden dagegen nur 200 Euro ausgezahlt. Bei Personen, die aus Versehen beide Zahlungen erhalten, würde sich also die Frage stellen, wie viel Geld sie behalten dürfen. Auch dazu äußerte sich das Ministerium trotz Nachfrage zunächst nicht.

Dieser Artikel erschien zuerst bei morgenpost.de.