Berlin. Die Pläne für die Gaspreisbremse werden konkret: Die erste Entlastung kommt im Dezember – aber manche Verbraucher müssen länger warten.

Eine einmalige Entlastung im Dezember und eine Deckelung des Preises ab dem Frühjahr: Die Pläne der Bundesregierung für eine Gaspreisbremse werden konkret. „Die Sorgen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen wegen der hohen Energiepreise sind groß und deshalb müssen wir etwas tun“, sagte BundeskanzlerOlaf Scholz. Der SPD-Politiker kündigte einen Beschluss des Bundeskabinetts in dieser Woche an.

Wie werden Verbraucher entlastet?

In einem ersten Schritt will das Bundeskabinett am Mittwoch die Soforthilfe für Dezember beschließen: Der Staat übernimmt in dem Monat einmalig die Abschlagszahlung. Die Höhe der Unterstützung bemisst sich an dem Abschlag aus dem Monat September. Dieses Modell geht auf die Vorschläge einer Expertenkommission zurück, die am Montag ihren Abschlussbericht vorlegte. Scholz sagte, die Kommission habe „sehr gute Vorschläge“ gemacht, welche die Bundesregierung nun abarbeiten wolle.

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Profitieren alle Verbraucher bereits im Dezember?

Das ist aus technischen Gründen nicht möglich. Bewohnern von Mehrfamilienhäusern mit Gaszentralheizung oder Fernwärme werde die einmalige Entlastung erst über die Endabrechnung der Nebenkosten im Folgejahr 2023 erstattet, heißt es in dem Bericht der Expertenkommission. Wenn der Dezember-Abschlag per Dauerauftrag schon bezahlt worden sei, werde die einmalige Entlastung in der nächstmöglichen Jahresendabrechnung gutgeschrieben.Lesen Sie auch: Neue Steuerschätzung: Was passiert mit den 126 Milliarden?

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Profitieren Gutverdiener im gleichen Maße?

Nein, voraussichtlich nicht. Gutverdiener mit einem Einkommen ab 72.000 Euro sollen die Einmalzahlung den Vorschlägen der Expertenkommission zufolge versteuern müssen. Demnach ist die Soforthilfe bei der Einkommenssteuer als geldwerter Vorteil anzugeben. Das gilt auch für den Rabatt auf den Gaspreis, der ab dem Frühjahr greifen soll.

Der Gaspreis soll ab dem Frühjahr dauerhaft gedeckelt werden – zumindest für einen Grundverbrauch.
Der Gaspreis soll ab dem Frühjahr dauerhaft gedeckelt werden – zumindest für einen Grundverbrauch. © epd | Heike Lyding

Wie funktioniert der Rabatt?

Die eigentliche Gaspreisbremse soll nach den Vorschlägen der Fachleute ab dem 1. März greifen. Demnach soll für 80 Prozent des Verbrauchs eines Haushaltes der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Bezugsgröße ist der Verbrauch im September. Fernwärmekunden sollen für den Anteil, der unter die Preisbremse fällt, einen Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen.

Die Arbeiten in der Bundesregierung an dieser Preisbremse sind allerdings noch nicht endgültig abgeschlossen. Die genaue Ausgestaltung dürfte auch Thema sein, wenn Scholz am Mittwoch mit den Ministerpräsidenten der Länder über weitere Entlastungen berät.

Aus den Bundesländern kommt etwa die Forderung, dass nach der einmaligen Hilfe im Dezember die dauerhafte Preisbremse nicht erst im März angezogen werden dürfe. So warnte etwa NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vor einer „Winterlücke“.

Sind weitere Hilfen geplant?

Die Expertenkommission spricht sich wegen der hohen Energiepreise für einen „Soforthilfefonds“ aus, mit dem bedürftige Haushalte „unabhängig von der Art des Energieträgers“ unterstützt werden sollen. Außerdem solle Privathaushalten „mindestens ein halbes Jahr Zeit“ eingeräumt werden, „um ihre Energieschulden zu begleichen“. Die Mittel aus dem Fonds sollten ab Januar auf Grundlage des Einkommens und der Höhe der Energiekosten ausgezahlt werden.

Zu einem solchen Fonds liegen bisher noch keine Vorschläge der Regierung vor, die Koalition will sich mit ihrer Politik aber offenbar eng an den Empfehlungen der Fachleute orientieren.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.