Eine Mund-Nase-Bedeckung beim Schwimmen? In Corona-Zeiten scheint vieles möglich. Deshalb stellte der CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Schard in der Fragestunde der jüngsten Landtagssitzung auch diese Frage. Er wollte wissen, ob es angedacht sei, den Thüringern eine Maskenpflicht im Schwimmbecken aufzuerlegen. Ursprünglich hatte Schard allgemein zur Bäderöffnung fragen wollen, die Antworten aber mit der jüngsten Verordnung bereits erhalten. Ein CDU-Fraktionssprecher erklärte aber, dass die Abgeordneten-Frage zu einer Maske im Becken „durchaus ernst gemeint“ gewesen sei. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog
Die zuständige Ministerin Heike Werner (Linke) beantworte diese Frage in der Landtagssitzung dann auch nicht explizit – sondern verwies allgemein darauf, dass mit der Freibadöffnung am 1. Juni entsprechende Hygienekonzepte der einzelnen Einrichtungen vorzulegen seien. Ein, wenn auch kleiner, Raum für Spekulationen blieb also.
Abstandsregeln als wichtigste Infektionsschutzmaßnahme
Auf Anfrage dieser Zeitung hieß es aus dem Gesundheitsministerium jetzt, dass das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Wasser „weder sinnvoll noch notwendig“ sei. Denn die Maske wäre, was im Wasser logisch ist, schnell durchfeuchtet und würde deshalb sofort ihre Funktionsfähigkeit verlieren. „Zudem ist das Risiko einer Aerosol- oder Tröpfchenübertragung im Freien deutlich geringer, da erregerhaltige Partikel sich schnell verflüchtigen“, hieß es aus dem Hause von Ministerin Heike Werner.
Als wichtigste Infektionsschutzmaßnahme wird im Gesundheitsministerium die Begrenzung der Besucherzahlen gesehen. Denn so könnten überfüllte Schwimmbecken vermieden und die nach wie vor geltenden Abstandsregeln eingehalten werden. Sei sichergestellt, dass enge Kontakte vermieden werden können, stehe einer Freibadöffnung aus infektionshygienischer Sicht nichts im Wege. Überdies sei in den innenliegenden Duschen, Umkleiden und Sanitäranlagen „auf eine gute Belüftung zu achten“.