Thüringer Gastronomen können schneller wieder öffnen, als Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) ursprünglich geplant hatte. Alle aktuellen Entwicklungen lesen Sie in unserem Liveblog
Bereits am 15. Mai soll touristische, insbesondere gastgewerbliche Betriebe, wieder öffnen dürfen, sofern sie die strengen Hygienevorschriften und besonderen branchenspezifischen Infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und geltenden Abstandsregelungen umsetzen können. Das geht aus einem Kabinettsbeschluss vom Mittwochabend hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Die Regelung gelte auch für Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie vergleichbare Angebote, teilte die Staatskanzlei mit. Voraussetzung sei, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten würden.
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Tiefensee bestätigte den Termin auf Anfrage und sagte: „Ich freue mich, dass das Kabinett meinen Vorschlägen für ein zügiges Wiederhochfahren des Gastgewerbes nicht nur gefolgt ist, sondern das Tempo der Öffnung jetzt im Ergebnis der gemeinsamen Diskussionen sogar noch erhöht hat.“
Ursprüngliche Öffnung erst am 22. Mai vorgesehen
Nach dem ursprünglichen Plan des Ministers sollten ab 13. Mai zunächst nur Campingplätze öffnen dürfen und Ferienwohnungen wieder vermietet werden können. Erst am 22. Mai war eine Rückkehr der Gastronomie in einen veränderten Alltag geplant. In einer dritten Stufe hätten dann im Juni die verbliebenen Betriebe hinzu kommen sollen – das ist nach der Kabinettssitzung Makulatur.
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Kommunen erhalten mehr Entscheidungsfreiheit
Daneben beschloss das Kabinett auch, dass Kommunen „in eigener Verantwortung eher“ öffnen können. Das folgt dem, was Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Nachmittag nach einer Telefonschalte zwischen Bund und Ländern erklärt hatte. Demnach soll nun mehr Verantwortung für die Lockerungen auf die kommunale Ebene verlagert werden. Die Städte und Gemeinen sollen jetzt in eigener Regie über die Öffnung von Bädern, Kinos, Fitnessstudios, Indoor-Sportanlagen, Bars, Tanzstudios oder Freizeitparks entscheiden können, beschloss die Landesregierung. Damit wird auf das regional und lokal unterschiedliche Infektionsgeschehen reagiert.
Kreise und kreisfreien Städte müssten sich dabei am Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus in ihrer Region orientieren, erklärte die Staatskanzlei. Die Corona-Verordnung des Landes werde sich künftig auf die Aspekte konzentrieren, die überregional und landeseinheitlich geregelt werden müssen, hieß es weiter.
Thüringen definiert nun Großveranstaltungen
Auch die Bestimmungen zu größeren Veranstaltungen sollen gelockert werden. Das Kabinett hat am Mittwochabend festgestellt, „dass eine eindeutige und pauschale Abgrenzung zwischen Großveranstaltungen und kleineren Veranstaltungen nicht möglich ist“, heißt es in dem Beschluss. Deshalb gelten in Thüringen laut Kabinettsbeschluss künftig solche Veranstaltungen „mit mehr als 1000 Personen oder bei denen die Zahl der zeitgleich erwarteten Besucher ein Drittel der Einwohnerzahl der betreffenden Kommune übersteigt“ als Großveranstaltungen.
Lesen Sie hier den Kabinettsbeschluss im Wortlaut: