Erfurt/Weimar. Diana Lehmann, Sprecherin für Arbeit und stellvertretende Landesvorsitzende der SPD, fordert die gesetzliche Anhebung des Mindesturlaubsanspruchs auf 30 Tage.

Arbeitnehmer in den neuen Ländern müssen oftmals mit deutlich weniger als 30 Urlaubstagen im Jahr auskommen. Statistisch wird das zwar nicht erfasst, doch die Thüringer SPD geht davon aus, dass viele Berufstätige kaum mehr als den 1994 festgeschriebenen Minimalanspruch von 24 Tagen bei einer Sechs-Tage-Woche haben.

„Neben dem Mindestlohn sollte der Mindesturlaubs­anspruch eine zweite Rückfallgrenze für Standardbedingungen in der Arbeitswelt abbilden“, betont Diana Lehmann. Sie ist Sprecherin für Arbeit und stellvertretende Landesvorsitzende der Partei.

Ihr Ziel: Auf Bundesebene soll eine Anpassung auf 30 Tage vorgenommen werden. Am heutigen Montag werde der Vorstoß bei der Sommerklausur an die heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten herangetragen, heißt es. Für den Großteil der Arbeitnehmer – vor allem im Westen und überall dort, wo Tarifverträge Wirkung zeigen – stellt das Bundesurlaubsgesetz aktuell nicht die Grundlage für den tatsächlichen Anspruch dar. Tarifbeschäftigte können im Schnitt schon jetzt mit 30 Ur­laubstagen rechnen. Aber in den meisten Einzelverträgen dürfte der Urlaubsanspruch deutlich unter 30 Tagen Urlaub im Jahr liegen, vermutet die SPD Thüringen. Insbesondere in den Gebieten mit geringer Tarifabdeckung werde der tarifliche Standard von 30 Urlaubstagen über alle Branchen hinweg unterschritten, stellt Lehmann fest.

Mindesturlaubs­anspruch von 30 Tagen schafft mehr Gerechtigkeit

Eine Verbesserung auf dem Gesetzesweg sei nötig, weil „die Menschen im Osten bundesweit am wenigsten verdienen und durchschnittlich deutlich mehr Arbeitsstunden im Jahr leisten“, sagt sie. „Ein Mindesturlaubs­anspruch von 30 Tagen für alle schafft mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt“, ist die Sozialdemokratin überzeugt.

Doch es tut sich etwas: Gerade haben sich die Gewerkschaften Verdi und GEW mit dem Awo-Regionalverband Mitte-West-Thüringen geeinigt, dass die dort Beschäftigten künftig einen tariflich verankerten Ur­laubs­anspruch auf 30 Tage haben. Als erster entlastender Schritt in den Pflegeberufen wurde darüber hinaus der Anspruch auf vier Tage Wechselschichturlaub im Jahr vereinbart. Noch sind 30 Tage Jahresurlaub im Osten aber nicht die Regel.

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