Berlin. Das wegen der Corona-Pandemie verhängte Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt in Kraft.

Das wegen des Coronavirus verhängte Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt, wie aus dem am Mittwoch zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten vereinbarten Papier hervorgeht. Auch in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet“, heißt es in der Vereinbarung. Es sei nach dem, was man über das Virus wisse, aber „dringend geboten“, sich auf die Vermittlung religiöser Inhalte „auf medialem Weg“ zu beschränken. „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden.“

Am kommenden Freitag will Innen-Staatssekretär Markus Kerber mit den Vertretern der verschiedenen Religionsgemeinschaften ein Gespräch führen, hatte ein Sprecher des Innenministeriums zuvor angekündigt. Dabei werde es auch um Voraussetzungen für mögliche Lockerungen der Gotteshäuser betreffenden Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung gehen. Zur Teilnahme an dem Gespräch seien Vertreter der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche, der Orthodoxen Bischofskonferenz, des Zentralrats der Juden sowie des Koordinierungsrats der Muslime eingeladen.