Erfurt. Wie finde ich mein Wahllokal in Erfurt und was muss ich mitbringen? Wir klären letzte Fragen vor den Kommunalwahlen.
(Hier geht es am Sonntag zu unserem Wahl-Ticker.)
Was und wie wird gewählt?
Erstmals seit 30 Jahren fallen Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen zusammen. Das bedeutet, dass mindestens zwei Wahlzettel auszufüllen sind. In den Ortsteilen kommen zwei weitere dazu, für Ortsteilbürgermeister und Ortsteilrat. Jede der vier Wahlen hat ihre eigenen Regeln. Bei den Ober- und Ortsteilbürgermeisterwahlen hat jeder Wähler eine Stimme, die er einem der Kandidaten geben kann. Steht nur ein oder gar kein Ortsteilbürgermeister zur Wahl, kann ein Wunschkandidat eingetragen werden – mit Vor- und Nachnamen, Beruf und Anschrift.
Bei der Stadtratswahl hat jeder Wähler drei Stimmen, die er auf einzelne Kandidaten verteilen kann, auch wenn sie auf verschiedenen Listen stehen. Es ist auch möglich, eine Liste anzukreuzen, dann erhalten die ersten drei Kandidaten der Liste jeweils eine Stimme. Die Ortsteilratswahl funktioniert ähnlich, nur dass es dort keine Listenvorschläge gibt. Hier hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie der Ortsteilrat Mitglieder hat. Falls weniger Kandidaten zur Wahl stehen, reduziert sich die Zahl der Stimmen entsprechend. Eine Wahl zu Stadt- oder Ortsteilrat ist auch dann gültig, wenn nicht alle Stimmen abgegeben wurden.
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Wo und wann wird gewählt?
Die Stadt hat 150 Wahllokale eingerichtet, sie sind am Sonntag, den 26. Mai, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welches man gehen soll, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Zudem bietet die Stadt einen Wahllokalfinder im Internet an. Wichtig: Wer sich nach dem 12. April innerhalb der Stadt umgemeldet hat, für den gilt dennoch die Adresse vor dem Umzug. Die Wahl in einem anderen Wahllokal ist nicht möglich. Ins Wahllokal kann auch nicht gehen, wer sich für die Briefwahl angemeldet hat. Übrigens: Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntagabend, 18 Uhr, am Rathaus, Fischmarkt 1, oder im Briefwahlbüro in der Warsbergstraße 3 eigehen.
Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Prinzipiell sollte die Wahlbenachrichtigung und ein Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal genommen werden. In der Regel reicht die Benachrichtigung, die mit der Wählerliste abgeglichen wird. Umgekehrt gilt: Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen oder verlegt hat, kann trotzdem wählen, wenn er sich ausweisen kann. Wichtig: Die Wahlbenachrichtigung sollte für eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 9. Juni, aufbewahrt werden.
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red