Seit dem 8. Januar gilt die Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz für alle Geflügelhaltungen im Freistaat – nicht nur für die Stadt- und Ortsteile, in denen Pflicht zur Aufstallung besteht.
Die Stadtverwaltung Erfurt fasst zusammen, welche Biosicherheitsmaßnahmen alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter beachten müssen. Diese sind wie folgt:
- Eingänge mit Wannen oder Matten zur Schuhdesinfektion versehen
- Vor dem Betreten der Geflügelhandlung Hände waschen und desinfizieren, Schuhe desinfizieren
- Zukaufen von Geflügel ist verboten
- Hunde und Katzen fernhalten
Zudem gilt für Geflügelhaltungen, die nicht bereits durch Paragraf 6 Absatz 1 der Geflügelpestordnung erfasst werden (Haltungen mit 1000 oder weniger Stück Geflügel), vorbehaltlich darüber hinausgehender Anordnung des Veterinär- und Lebensmittelhandels:
- Beim Betreten der Geflügelhaltungen Schutzkleidung inklusive Schuhwerk anlegen, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist. Schutzkleidung nach Gebrauch, mindestens aber einmal wöchentlich reinigen und desinfizieren.
- Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die eingesetzten Gerätschaften reinigen und desinfizieren
- Nach jeder Ausstallung freie Ställe samt darin vorhandener Einrichtungen und Gegenstände reinigen und desinfizieren
- Transportmittel für Geflügel nach jeder Verwendung reinigen und desinfizieren