Nordhausen. Dass auch für Radfahrer eine Promillegrenze gilt, war der Nordhäuserin wohl entgangen. Mit wie viel Promille sie unterwegs war und war ihr nun blüht.

Am frühen Sonntagmorgen wurden die Beamten des Inspektionsdienstes Nordhausen in der Bochumer Straße auf eine Fahrradfahrerin aufmerksam. Die 39-Jährige zeigte auffällige Ausfallerscheinungen in ihrer Fahrweise, sodass sie einer Kontrolle unterzogen wurde.

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Hierbei konnte bei der Nordhäuserin eine Atemalkoholkonzentration festgestellt werden, welche sich über dem gesetzlichen Grenzwert von 1,6 Promille befand. Darauf folgte eine Blutprobenentnahme, die Untersagung der Weiterfahrt sowie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr.

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