Nur noch an zwei Samstagen im Monat zu arbeiten - diese Regelung sei längst überfällig für Verkäufer im Einzelhandel, findet ein Leser. Das neue Thüringer Ladenöffnungsgesetz tritt zum neuen Jahr in Kraft. Es sichert den Arbeitnehmern zu, dass sie an zwei Samstagen im Monat frei haben.