Erfurt. Experten des Thüringer Finanzministeriums beantworten beim Telefonforum unserer Zeitung zur Grundsteuer-Reform die Fragen der Leser.

218.986 Erklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer wurden bis zum 11. September 2022 von den Grundstücksbesitzern an die Thüringer Finanzämter geschickt – bei insgesamt 1,5 Millionen verschickter Aufforderungen sind das aber nur 15,5 Prozent. Zu umständlich, zu aufwendig, zu detailliert – viele Grundbesitzer sind verunsichert und scheuen sich vor der Erklärung. Beim Telefonforum unserer Zeitung beantworteten Carolin Radtke, Matthias Rehme und Thomas Rötscher vom Thüringer Finanzministerium Fragen unserer Leser. Hier eine weitere Auswahl der Fragen und Antworten:

Ich wohne auf einem Dreiseitenhof, betreibe aber keine Landwirtschaft mehr. Wie muss ich den Hof bei der Grundsteuer erklären?

Wenn der Hof und das Grundstück allein zu Wohnzwecken genutzt werden, ist eine Erklärung für ein Wohngrundstück, etwa ein Einfamilienhaus, abzugeben. Nebengelasse werden dabei in der Erklärung nicht abgefragt und sind nicht zu berücksichtigen. Lediglich Garagen müssen mit erklärt werden Dies ist auch der Fall, wenn sich die Unterstellmöglichkeit in einer ehemaligen Scheune befindet. Wird neben der Wohnnutzung noch Landwirtschaft auf dem Hof betrieben, sind zwei Feststellungserklärungen – für jede Nutzungsart gesondert – beim Finanzamt einzureichen.

Ich habe eine verwilderte Ecke geerbt, die nicht mal jemand pachten möchte. Ist das Unland?

Unter Unland fallen Flächen, die auch bei geordneter Bewirtschaftung keinen land- oder forstwirtschaftlichen Ertrag abwerfen können, etwa Felsriegel, Steilhänge und Schwemmfächer. Ehemalige Landwirtschaftsflächen, die wegen der ausgebliebenen Nutzung verwildert sind, sind als landwirtschaftliche Fläche zu erklären.

Im Grundsteuer Viewer Thüringen ist für meine landwirtschaftliche Fläche keine Ertragsmesszahl ausgewiesen. Was muss ich angeben?

In wenigen Einzelfällen kann es vorkommen, dass für Landwirtschaftsflächen aktuell keine Ertragsmesszahlen vorliegen. In diesen besonderen Fällen tragen Sie bitte eine Null in der Feststellungserklärung ein. Für die Berechnung des Grundsteuerwertes wird dann ersatzweise die durchschnittliche Ertragsmesszahl der Gemarkung herangezogen.

Im Grundsteuer Viewer Thüringen werden bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen auch Bodenrichtwerte ausgewiesen. Werden diese für die Erklärung überhaupt benötigt? Bei Land- und Forstwirtschaft muss ich doch eine Ertragsmesszahl angeben.

Im Grundsteuer Viewer werden grundstücksbezogene Daten, welche in der Feststellungserklärung anzugeben sind, kostenfrei zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Dabei unterscheidet das Webportal nicht zwischen den Vermögensarten Land- und Forstwirtschaft oder Grundvermögen. Daher werden auch bei der Land- und Forstwirtschaft Bodenrichtwerte ausgewiesen, die nicht in der Erklärung anzugeben sind und bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben.

Ich bin mir nicht sicher, alle Daten an der richtigen Stelle eingegeben zu haben und befürchte, dass dadurch der Grundsteuerbescheid höher wird als er sein sollte. Welche Möglichkeiten der Korrektur oder des Einspruchs gegen den neuen Bescheid habe ich eigentlich noch?

Sofern bei der Erklärungsabgabe über Elster ein Eintragungsfehler erfolgt ist, kann jederzeit unter dem gleichen Aktenzeichen eine neue / korrigierte Erklärung übermittelt werden. Diese wird dann entsprechend bei der Bearbeitung herangezogen. Sofern bereits ein entsprechender Grundsteuerwertbescheid durch das Finanzamt erlassen wurde, kann gemäß § 355 Abs. 1 Abgabenordnung innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Feststellungsbescheid beim Finanzamt eingelegt werden.

Das Grundstück gehört einer Erbengemeinschaft. Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

Nur einer der Erben muss die Erklärung erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Dabei ist es unerheblich, wer das Informationsschreiben erhalten hat. Die Erben sollten sich absprechen, wer von ihnen mit dem Finanzamt in Kontakt tritt und einen Empfangsbevollmächtigen bestimmen.

Ich habe keinen Computer und kein Internet. Wie kann ich meine Grundsteuererklärung abgeben?

Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Haben Sie nicht die Möglichkeit der elektronischen Abgabe, können Sie Papiervordrucke telefonisch in der Grundsteuerhotline oder schriftlich beim Finanzamt anfordern.

Bitte geben Sie dabei Ihre Aktenzeichen und die Anschrift an, an welche die Vordrucke gesendet werden sollen. Zudem dürfen nahe Angehörige bei der elektronischen Erklärungsabgabe unterstützen, indem sie ihr Benutzerkonto bei Elster zur Erklärungsabgabe bereitstellen.

Darf mir mein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erklärungsabgabe helfen oder muss ich zum Steuerberater gehen?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen lediglich ihre technische Infrastruktur wie einen Computer, den Internetzugang und das Benutzerkonto für Elster bereitstellen.

Darüberhinausgehende Beratungsangebote und praktische Hilfeleistungen sind den Steuerberatern vorbehalten.

Die Tücken der Grundsteuererklärung: Thüringer Experten geben Antworten


  • Verband der Grundstücksnutzer: Grundsteuer darf nicht teurer werden

  • Vereinfachte Grundsteuererklärung nun für mehr Menschen in Thüringen möglich

  • Anleitung für die Grundsteuer-Erklärung

  • Für mehrere Beispielfälle bietet das Thüringer Finanzministerium im Internet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung an. Sie finden Sie unter: finanzamt.thueringen.de/service/grundsteuer