Erfurt. Eine alte Frau sitzt abends allein in ihrem Wohnzimmer und sieht fern. Plötzlich steht ein Einbrecher vor ihr und schlägt auf die Seniorin ein. Nun muss ein Mann wegen dieser Tat viele Jahre hinter Gittern.

Weil er eine alte Frau bei einem Einbruch mit einem Spaten fast getötet haben soll, hat das Landgericht Erfurt einen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 42-Jährige sei des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub schuldig, hieß es bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Bei der Entscheidung wurde auch eine Reihe von Wohnungseinbrüchen berücksichtigt, die dem Mann ebenfalls zur Last gelegt worden waren.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 42 Jahre alte Angeklagte im Juni vergangenen Jahres mit einem Spaten in das Haus der Seniorin in Erfurt eingedrungen war. Dort habe er die damals 89-Jährige mit mindestens zwei wuchtigen Schlägen mit dem Spatenblatt verletzt und ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Anschließend habe er das Haus durchsucht und eine Schmuckschatulle mitgenommen. Die Frau überlebte nur knapp.

Indizien sprachen nach Auffassung der Richter für die Täterschaft des Mannes. So wurden etwa DNA-Spuren von ihm am Grundstückszaun und an der Hausklingel gefunden. Zudem ergab eine Auswertung des Handys des Mannes, dass er zum Tatzeitpunkt in der Funkzelle eingeloggt gewesen war, in der sich auch der Tatort befindet. Auch machte ein Freund des Mannes als Zeuge eine belastende Aussage vor Gericht.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte hatte dagegen die Tat gegen die Frau stets vehement geleugnet. Das Gericht hielt die Erklärungen des 42-Jährigen dafür, wie etwa die Spuren in die Nähe des Tatorts kamen, jedoch für widersprüchlich und nachgeschoben. Die anderen Einbrüche, die ihm vorgeworfen wurden, hatte der Mann allesamt eingeräumt.

Auch wenn der Angeklagte Drogen konsumiert haben könnte, sei er zum Tatzeitpunkt laut Gutachter nicht wirklich beeinträchtigt und somit voll schuldfähig gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Das Gericht ordnete zudem an, dass der drogensüchtige Mann nach einer bestimmten Haftzeit in eine Entziehungsanstalt kommen sollte.

Die Richter blieben nahe an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Auch diese hatte auf eine Haftstrafe von dreizehneinhalb Jahren für den Deutschen plädiert. Die Vertretung der Nebenklägerin hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Der Verteidiger des 42-Jährigen hatte dagegen eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die Wohnungseinbrüche und einen Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes gefordert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.