Erfurt. Oft fehlen nur Unterlagen, in anderen Fällen kommt es zu einem Vergleich: Jedes Jahr gehen Tausende Thüringer gegen Hartz-IV-Bescheide vor. Doch es werden weniger.

Im vergangenen Jahr wurden 18 198 Widersprüche eingelegt - und damit 1673 weniger als im Vorjahr, wie aus Daten der Landesarbeitsagentur hervorgeht. Auch die Zahl der neu eingereichten Klagen ging zurück: Von 3242 im Jahr 2018 auf 2716 im vergangenen Jahr. „Ein Grund für den Rückgang ist mit Sicherheit die sinkende Zahl der Menschen, die in Thüringen auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind“, erklärte der Chef der Landesarbeitsagentur, Kay Senius.

Im Dezember 2019 seien 120 323 Leistungsberechtigte bei den Jobcentern gemeldet gewesen - 11 206 weniger als im Dezember des Vorjahres.

Am häufigsten wurden Widersprüche gegen Erstattungsbescheide eingelegt. Wenn ein Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder deren Höhe ändert, verlangt es das im Voraus zu viel gezahlte Geld zurück. Gegen solche Bescheide wehrten sich Hartz-IV-Bezieher im vergangenen Jahr am häufigsten.

Im vergangenen Jahr wurden 18 551 Widersprüche abschließend bearbeitet. Rund 10 600 von ihnen wurden zurückgewiesen, etwa 6600 hatten teilweise oder vollen Erfolg. Nach Angaben der Landesarbeitsagentur wurde Widersprüchen häufig stattgegeben, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden. Von den 3467 im vergangenen Jahr abschließend bearbeiteten Klagen waren 1370 teilweise oder in vollem Umfang erfolgreich. 483 endeten mit einem Vergleich.

Senius wies darauf hin, dass die Grundsicherung eine „sehr komplexe Rechtsmaterie sei“ und das Konfliktpotenzial größer als in anderen Rechtsgebieten sei. „Wir plädieren deshalb dafür, die Hartz-Gesetze unter dem Aspekt Rechtsvereinfachungen und Entbürokratisierung stets weiter zu entwickeln“, erklärte Senius.