Erfurt. Die Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss (Linke) kritisiert, dass die Verfassungsschutzbehörden ihre Informationen nicht richtig analysieren. Auch bei der Aufarbeitung des NSU sieht sie Defizite.

Verfassungsschutzbehörden können nicht wirklich ihre Informationen analysieren, auswerten und sinnvoll verknüpfen. Davon zeigt sich die Linke-Abgeordnete und Obfrau im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss, Katharina König-Preuss, überzeugt. Immer wieder werde gesagt, der Verfassungsschutz sei auf dem rechten Auge blind. „Dabei sehen sie alles und wissen sehr viel“, erklärt die Politikerin am Montagabend in einer Diskussionsrunde im Landtag in Erfurt. Das habe sich im NSU-Untersuchungsausschuss gezeigt.

„Aber was machen die Verfassungsschutzämter mit den Informationen?“ Zumeist fehle die wirkliche Analyse der Erkenntnisse, das Verständnis für die gesammelten Informationen, die Fähigkeit das erlangte Wissen so übereinander zu legen, dass es zur Aufklärung führt, kritisiert König Preuss. Das habe auch der Mord an Walter Lübcke (CDU) gezeigt. Erste Erkenntnisse zum vermeintlichen Täter und seinen rechtsextremen Verbindungen seien eben nicht aus den Sicherheitsbehörden gekommen.

Abschaffung des Verfassungsschutzes gefordert

Als Ursachen für diese Fehlleistungen sieht die Politikerin zum einen den Quellenschutz, der auch in Thüringen beim Verfassungsschutz bis ins Jahr 2012 die Weitergabe wichtiger Informationen, beispielsweise an die Polizei, verhindert habe. Aber auch das Geheimhaltungsprinzip, „Kenntnis nur wenn nötig“, stehe einem transparenten Informationsaustausch innerhalb der Behörde im Weg. König-Preuss fordert weiter die Abschaffung des Verfassungsschutzes.

Auf die Frage, ob die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen die Aufklärung im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags mit vorangebracht habe, äußerte sich sie sich zurückhaltend. Der öffentliche Druck und die Forderung nach Aufklärung seien nicht mehr so stark wie im Jahr 2012, kurz nach dem Bekanntwerden der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ und der begangenen zehn Hassmorde.

Kritik an Praxis der Vertrauenspersonen

So habe das Thüringer Innenministerium bis heute nicht die Forderung des Ausschusses erfüllt, Einsicht in die Akten der Vertrauenspersonen (VP) der Polizei zu gewähren. Die Abgeordneten wollen klären, ob auch die Polizei während der Zeit des NSU Spitzel in der rechtsextremen Szene führte. „Wir wissen, dass es in Thüringen VP`s der Polizei innerhalb der Neonazi-Szene gegeben hat.“ Aber das ist reiner Zufall, meint die Politikerin. Denn auch ein Sonderermittler habe die Frage nicht aufklären können. Ihm seien Akten vorgelegt worden, in denen die gesuchten Informationen nicht enthalten waren.

Katharina König-Preuss kritisiert, dass sich der Bereich der Vertrauenspersonen der Polizei gänzlich der parlamentarischen Kontrolle entziehe. Im Gegensatz dazu gebe es für den Verfassungsschutz eine Parlamentarische Kontrollkommission, die aus Abgeordneten gebildet werde. Sie räumt zugleich ein, dass sich in den vergangenen Jahren einiges bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes in Thüringen geändert und auch verbessert habe.

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