Erfurt. Das neue Termingesetz ist zum September in Kraft getreten. Fünf offene Sprechstunden sind jetzt in einigen Facharztpraxen Pflicht.

Die Chancen für schnellere Termin bei Ärzten oder Psychotherapeuten steigen. Ab September treten weitere Regeln des Terminservice- und Versorgungsgesetzes in Kraft. Unter anderem erhalten Ärzte nun Zuschläge zur Vergütung, wenn sie Patienten, die über die Terminservicestellen (TSS) vermittelt werden, schneller drannehmen. Fünf offene Sprechstunden sind jetzt in einigen Facharztpraxen Pflicht. Dabei handelt es sich um Behandlungszeiten, zu denen Patienten ohne vorherige Terminabsprache eine Praxis aufsuchen können. Zudem wird auch die Behandlung neuer Patienten nun zusätzlich bezahlt.

Zuschläge auf die Versicherungspauschale

Erste Teile des Gesetzes gelten bereits seit Mai. Im Kern sollen Patienten schneller zu Arztterminen kommen, das Sprechstundenangebot auch in unterversorgten Gebieten erweitert und die Leistungen der Krankenkassen verbessert werden. Bis 2020 werden die TSS zu zentralen Anlaufstellen für Patienten ausgebaut und sind täglich rund um die Uhr erreichbar.

Im Detail sehen die neuen Regeln vor, dass für Patienten, die über eine TSS in die Praxis kommen, extrabudgetäre Zuschläge von 20, 30 oder 50 Prozent auf die Versichertenpauschale angesetzt werden – je nach Länge der Wartezeit auf einen Termin. Den Höchstsatz gibt es für eine Terminvergabe innerhalb von acht Tagen. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten rund zehn Euro für die Vereinbarung eines Facharzttermins. Fachärzte bekommen die Behandlung eines vom Hausarzt vermittelten Patienten seit Mai extrabudgetär vergütet.

Hinsichtlich der offenen Sprechstunden verweist die KV Thüringen darauf, dass Hausärzte diese schon immer anbieten. Verpflichtend sind sie jetzt auch für Augenärzte, Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Neurochirurgen, Orthopäden, Psychiater und Urologen. Wie die Mediziner die fünf Pflichtstunden verteilen – ob sie also jeden Tag eine offene Sprechstunde oder alle fünf Stunden an einem Tag anbieten – bleibt ihnen überlassen.

Kein Thema in Thüringen sind Praxen, die die Kassenärzliche Vereinigung künftig von sich aus in unterversorgten Gebieten einrichten soll. Als unterversorgt gelten Regionen, wenn die hausärztliche Versorgung 75 Prozent des definierten Bedarfs unterschreitet, bei Fachärzten liegt die Grenze bei 50 Prozent. In Thüringen sei dies aber formell nirgendwo der Fall, so KV-Sprecher Veit Malolepsy.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung