Erfurt. In Thüringen müssen Betroffene besonders lange auf die 270 Euro Heizkostenzuschuss warten.

Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses verzögert sich in Thüringen weiter. Während in anderen Bundesländern die 270 Euro schon ausgezahlt wurden oder werden, können Berechtigte hierzulande erst zu Jahresende damit rechnen, erklärte auf Anfrage das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Erfurt.

„Die Rechner sind zwar bereits für die Auszahlung programmiert“, so David Kehrberg. Erledigt werden müsse aber noch die notwendige Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der die Auszahlung umsetzen müsse, die rechtsförmliche Prüfung der Beschlüsse, die Zustimmung des Kabinetts und die Veröffentlichung im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt.

Verzögerungen durch hohen Krankenstand

Einen sicheren Termin für die Auszahlung des Heizkostenzuschusses zu nennen, sei im Moment nicht seriös möglich, erklärte das Ministerium. Die Thüringer Landesregierung treibe den Prozess jedoch mit Nachdruck voran, um den Heizkostenzuschuss so schnell wie möglich auszuzahlen.

Es werde davon ausgegangen, dass die Zahlungen zum Wohngeld spätestens zum Jahresende erfolgen können. Ein unerwartet hoher Krankenstand hatte laut Ministerium bereits im Sommer für Verzögerungen bei der Umsetzung des Auszahlung geführt.

Das Geld erhalten alle, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld oder Leistungen nach dem BAföG erhalten haben. „Damit soll die Abschlussrechnung des Vorjahres abgemildert werden, die in der Regel Ende des Folgejahres im Briefkasten liegt“, so Kehrberg.

In besagtem Zeitraum haben in Thüringen 23.500 Personen Wohngeld bekommen. Den einmaligen Heizkostenzuschuss erhalten Berechtigte von Amts wegen. Ein gesonderter Antrag sei dafür nicht erforderlich, versicherte das Ministerium.

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?

Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

  • bei einer Person 270 Euro (statt 135 Euro nach dem ersten Entwurf)
  • bei zwei Personen 350 Euro (statt 175 Euro)
  • für jede weitere Person 70 Euro (statt 35 Euro)

Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro (statt 115 Euro).

Alle Berechtigten bekommen den Heizkostenzuschuss automatisch ausgezahlt, also ohne gesonderten Antrag.

Energiepauschale: Was tun, wenn die 300 Euro nicht kommen?

Hartz IV: Das können Sie bei einer Stromsperre tun

Energiepauschale für Rentner: Wer darauf Steuern zahlen muss

Hunderte Euro Wohngeld vom Staat: Wie Sie an das Geld kommen