Herr Bärsch erklärt, was man alles mit dem 49-Euro-Ticket anstellen kann.

Zwei Tage vor dessen Start sind noch nicht alle Menschen der Pflicht zum Erwerb des 49-Euro-Tickets nachgekommen. Viele begründen dies mit unterschiedlichen Nutzungsbedingungen und Sonderregelungen in den Regionen. Wer von Thüringen nach Berlin fahren will, darf zunächst sein Fahrrad kostenlos mitnehmen, muss es aber in Sachsen-Anhalt abgeben. Dafür kann in Brandenburg ein Hund adoptiert und unentgeltlich nach Berlin gebracht werden. Reist man weiter nach Dresden, muss der Hund zehn Euro bezahlen. Für noch mal zehn Euro kann man dort vier Schüler bis zum 15. Geburtstag einladen. Wirft man die Schüler aus dem Zug und schrumpft den Hund, kann’s nach Bayern weitergehen. Den Hund kann man auch gegen einen bayerischen Azubi tauschen oder gegen einen Beamtenanwärter aus Mecklenburg-Vorpommern. Nach Thüringen zurückgekehrt, bekommt man das Fahrrad zurück, wenn man den Beamtenanwärter bei einer Behörde abgibt oder ihn gleich in den vorzeitigen Ruhestand schickt.