Berlin. Altenpfleger sollen in diesem Jahr eine Corona-Prämie bekommen. In der aktuellen Krise sollen zudem Arbeitnehmer stärker vor Lohneinbußen bei Kurzarbeit bewahrt werden.

Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Die Corona-Prämie ist Teil des sogenannten zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes der großen Koalition, das zahlreiche weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorsieht. So sollen die örtlichen Gesundheitsämter stärker unterstützt werden. Zudem ist eine Ausweitung von Tests und Meldepflichten geplant, damit die Behörden ein besseres Bild vom Verlauf der Pandemie bekommen. Das Gesetz sieht zahlreiche weitere Änderungen vor und muss abschließend noch durch den Bundesrat.

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Corona-Prämie für Altenpfleger

Die Corona-Prämie sollen Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege bekommen. Die Höhe von bis zu 1000 Euro richtet sich unter anderem nach der Arbeitszeit. Länder oder Arbeitgeber können die steuerfreie Extrazahlung auf bis zu 1500 Euro aufstocken. Einige haben das bereits angekündigt. Veranschlagt werden Kosten von rund einer Milliarde Euro. Begründet wird die Prämie damit, dass das Personal in Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie besonderen physischen und psychischen Belastungen sowie einem erhöhten Risiko, selbst an Covid-19 zu erkranken, ausgesetzt sei, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Corona-Tests werden ausgeweitet

Um ein besseres Lagebild zu bekommen, müssen Labore und Ärzte den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle melden - sondern auch negative Testergebnisse und genesene Fälle. Die Krankenkassen sollen außerdem künftig auch Corona-Tests bezahlen, wenn jemand keine Symptome hat. Vor allem im Umfeld gefährdeter Menschen wie in Pflegeheimen soll mehr getestet werden.

Kurzarbeitergeld soll steigen

Der Bundestag beschloss außerdem ein Gesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die große Koalition stimmte dafür, die Opposition enthielt sich. Generell gibt es als Kurzarbeitergeld bereits jetzt 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Nun soll es ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent erhöht werden. Ab dem siebten Bezugsmonat sollen es künftig 80 Prozent oder 87 Prozent sein. Dies soll bis längstens 31. Dezember 2020 gelten. Das Gesetz, mit dem sich der Bundesrat noch befassen muss, sieht unter anderem auch einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld vor.

Bundesregierung will Grundrente aus Steuern finanzieren

Nach Kritik der CDU an der Finanzierung der Grundrente in der Corona-Krise hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) darauf hingewiesen, dass vereinbart ist, die Kosten aus Steuern zu bezahlen. „Dazu wird eine Finanztransaktionssteuer auch einen Beitrag leisten. Daran arbeitet der Bundesfinanzminister. Also es geht voran an der Stelle“, sagte er am Donnerstag im Deutschlandfunk. Die Grundrente solle aus einem Bundeszuschuss aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden, für den Start rechne Heil mit Kosten von 1,3 Milliarden Euro.

Profitieren sollen davon Heil zufolge „Menschen mit kleinem Einkommen“, etwa Verkäuferinnen, Pflegehelferinnen, Lieferdienstfahrer und Lagerarbeiter. Gerade sie hätten in der Corona-Krise Bedeutendes geleistet. „Es geht hier um die Lebensleistung und die muss besser abgebildet werden - auch in der Alterssicherung“, so Heil. Das betreffe etwa 1,3 Millionen Menschen.

Am Freitag sollen nach langem Koalitionsstreit die Bundestagsberatungen über das Gesetz beginnen. Wann es verabschiedet wird, ist noch unklar.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte am Dienstag Erwartungen an eine schnelle Verabschiedung der Grundrente im Bundestag gedämpft und auf eine „seriöse Finanzierung“ gepocht.