Weimar/Erfurt. Erfurt hatte eine von der AfD angemeldete Demo am Freitag untersagt. Die Partei wehrte sich juristisch dagegen - und bekam auch vom Verwaltungsgericht kein Recht. Das ist die Begründung.

Das von der Stadt Erfurt verfügte Verbot einer AfD-Demonstration mit 1000 Teilnehmern zum 1. Mai ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Weimar rechtmäßig. Das öffentliche Interesse überwiege dem der Anmelderin, erklärte das Gericht in einer Mitteilung am Donnerstag. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die AfD kann noch dagegen vorgehen.

Hintergrund der Entscheidung sind Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie. Demnach dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel nur 50 Menschen teilnehmen. Die AfD hatte aber 1000 Teilnehmer angemeldet. Daher untersagte die Stadt Erfurt die Demonstration, wogegen sich die AfD juristisch zur Wehr setzte. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog.

Schutz von Leib und Leben vieler Menschen gefährdet

Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass sowohl der angemeldete Aufzug als auch die Standkundgebung „sehr wahrscheinlich eine Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und damit der Coronavirus-Erkrankung Covid-19 zur Folge hätten“. Demnach wäre der Schutz von Leib und Leben vieler Menschen gefährdet.

Eingriffe in die durch die Verfassung geschützte Versammlungsfreiheit seien angesichts dieser Gefährdung „ausnahmsweise zulässig“, hieß es.

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