Erfurt. Schulgesetz: Novelle setzt wichtige Impulse.

Die von Rot-Rot-Grün verkündeten Änderungen in der Schulgesetznovellewerden von der Bildungsgewerkschaft GEW als Schritt zur ernsthaften Einbeziehung aller Beteiligten gewertet. Einwände aus der Anhörung seien ernst genommen, heißt es etwa mit Verweis auf die Doppelzählung aller Schüler mit sonderpädagogischem und sprachlichen Förderbedarf. Die im ersten Entwurf vorgesehene Beschränkung auf nur zwei Schüler pro Klasse hätte kaum Entlastung für die Pädagogen bedeutet und wurde deshalb von der Gewerkschaft kritisiert.

2Kathrin Vitzthum GEW-Landeschefin. Foto: Alexander Volkmann
2Kathrin Vitzthum GEW-Landeschefin. Foto: Alexander Volkmann © zgt

Mit Blick auf die Korrekturen bei den Mindestgrößen verweist die Gewerkschaft darauf, dass es dennoch Schulen geben werde, die Kooperationsmodelle eingehen müssten. Da komme es darauf an, die Pädagogen nicht zusätzlich zu belasten.

Generell öffnet die Gesetzesnovelle nach Ansicht von GEW-Landeschefin Kathrin Vitzthum „Wege, um Schule besser zu denken“. Als ein Durchbruch wird zum Beispiel die künftige Festschreibung sonderpädagogischer Fachkräfte als Lehrkräfte gesehen. Das bedeute für sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten und eine Aufwertung ihrer Arbeit. Begrüßt wird das Bekenntnis zu Ganztagsschulen, auch wenn man hier Nachbesserungsbedarf sieht. Aus dem Gesetzestext gehe nicht klar hervor, ob eine Schule die Ressourcen für ein Ganztagsschulkonzept vorhalten muss. In diesem Fall wäre das für viele Schulen eine Hürde. Unumgänglich sei eine personelle Aufstockung der Schulen bei Erzieherinnen. Das schließe die Schaffung von 100-Prozent-Stellen ein. Anders seien keine echten Ganztagsschulen möglich.

Trotz offener Fragen und vor allem mit Blick auf die zugespitzten Debatten setzt die Novelle nach Überzeugung der GEW richtige Impulse. Sie nicht zu machen, werde nichts an der gegenwärtigen Situation in den Schulen ändern, so Kathrin Vitzthum.

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