Erfurt. Leserfragen zur alljährlichen Steuererklärung beantworteten Experten vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine beim Telefonforum unserer Zeitung.

Im Frühling steht für viele Thüringer die neue Steuererklärung an. Was es dabei zu beachten gilt und welche neuen Regelungen es gibt, erklärten Steuerexperten beim Telefonforum unserer Zeitung.

Ich war in 2023 angestellt und hatte noch einen Minijob. Wo muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Grundsätzlich muss ein Minijob nicht in der Steuererklärung eingetragen werden, wenn er vom Arbeitgeber mit zwei Prozent Pauschalsteuer der Steuer unterworfen wurde. Die monatliche Verdienstgrenze im Jahr 2023 lag bei 520 Euro.
Zum 1. Januar 2024 ist die Grenze für Minijobber von 520 Euro auf 538 Euro gestiegen.

Für viele Thüringer ein Buch mit sieben Siegeln: die Einkommenssteuererklärung mit all ihren Formularen. Immer häufiger werden die Erklärungen online gemacht.
Für viele Thüringer ein Buch mit sieben Siegeln: die Einkommenssteuererklärung mit all ihren Formularen. Immer häufiger werden die Erklärungen online gemacht. © dpa | Martin Schutt

Kann ich den Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung für die Wohnung steuerlich absetzen?

Nein. Nur Beitrage für eine beruflich bedingte Rechtsschutzversicherung sind als Werbungskosten absetzbar.

Wo trage ich die Kosten für eine Kfz-Haftpflicht- und Unfallversicherung ein?

Die Beiträge für Versicherungen tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand unter „weitere sonstige Versorgungsaufwendungen“ (Zeile 46) ein.

Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine beantwortete die Fragen der Leser.
Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine beantwortete die Fragen der Leser. © BVL | BVL

Welche Versicherungen kann ich in der Steuererklärung absetzen und welche nicht?

Sie können beispielsweise Beiträge für die Unfall-, Kfz- und allgemeine Haftpflicht-, Krankenzusatz- oder Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen. Bei Arbeitnehmern gilt jedoch für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein Höchstbetrag von 1900 Euro, soweit dieser nicht bereits durch die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wurde. Sachversicherungen wie Hausrat-, Gebäude-, Kfz-Kasko- oder Reisegepäckversicherung sind nicht steuerlich absetzbar.

Knut Rosenberg vom Lohnsteuerhilfeverein Burgenland beantwortete die Fragen der Leser.
Knut Rosenberg vom Lohnsteuerhilfeverein Burgenland beantwortete die Fragen der Leser. © BVL | BVL

Was ist neu bei der Absetzbarkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge?

Ab dem 1. Januar 2023 sind die Beiträge zur Altersvorsorge in die gesetzliche Rente, in die Rürup-Rente, in landwirtschaftliche Alterskassen sowie berufsständische Versorgungseinrichtungen in voller Höher als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, soweit sie den Höchstbetrag nicht übersteigen. Die Höchstbeträge für abzugsfähige Sonderausgaben betragen im Jahr 2023 bei Einzelveranlagung 26.528 Euro und bei Zusammenveranlagung 53.056 Euro.

Kann ich meine Lebensversicherung, die ich 2016 abgeschlossen habe, als Sonderausgaben berücksichtigen?

Nein, Beiträge zu Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden sind, können nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Sebastian Teichmann vom „Vereinigte Lohnsteuerhilfe eV“ beantwortete die Fragen der Leser.
Sebastian Teichmann vom „Vereinigte Lohnsteuerhilfe eV“ beantwortete die Fragen der Leser. © BVL | BVL

Ich habe letztes Jahr ein Arbeitszimmer eingerichtet. Wie kann ich das steuerlich berücksichtigen?

Seit 1. Januar 2023 können Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten nur dann abziehen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet. Das ist der Fall, wenn Sie mehr als die Hälfte der Arbeitszeit dort verbringen, etwa an drei von fünf Arbeitstagen. Zu berücksichtigen sind entweder die tatsächlichen Aufwendungen oder die Jahrespauschale von 1260 Euro. Ansonsten können Sie für Ihre berufliche Tätigkeit nur die Tagespauschale (bisher Homeofficepauschale genannt) geltend machen.
Haben Sie für das Arbeitszimmer Einrichtungsgegenstände, etwa Bürostuhl, Schreibtisch oder Bücherschrank, angeschafft, die Sie ausschließlich beruflich nutzen, sind die Kosten als Arbeitsmittel bei den Werbungskosten zusätzlich absetzbar, in der Regel im Wege der Abschreibung.

Was kann ich für die Arbeit im Homeoffice absetzen? Brauche ich dafür ein Arbeitszimmer?

Sie können pro Kalendertag einen Betrag von sechs Euro als Werbungskosten abziehen, wenn Sie an dem Tag überwiegend zu Hause arbeiten. Das Finanzamt berücksichtigt bis zu 210 Tage im Jahr, also höchstens 1260 Euro. Ein häusliches Arbeitszimmer ist für die Berücksichtigung der Homeofficepauschale nicht erforderlich.

Wir haben in 2023 eine Photovoltaikanlage installiert. Dürfen wir die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen?

Ja. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab dem Steuerjahr 2022 Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner anfertigen, wenn sie eine steuerbefreite Photovoltaikanlage betreiben. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage eine Leistung von bis zu 30 kWp aufweist.

Ich bin Rentnerin und habe für meinen Umzug eine Umzugsfirma beauftragt. Kann ich die Umzugskosten in der Steuererklärung geltend machen?

Ja, Umzugskosten - allerdings nur die Arbeits- und Fahrtkosten - sind als haushaltnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Euro begünstigt. Notwendig ist aber eine unbare Zahlung, also eine Überweisung.
Übrigens: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Umzugskosten hingegen als Werbungskosten geltend machen.

Muss ich die Anlage R ausfüllen, wenn ich nur eine Altersrente erhalte?

Nein, Sie müssen keine Angaben zu der Rente in der Anlage R machen, weil die Daten von dem Rentenversicherungsträger an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Sollten Sie aber höhere Werbungskosten als den Pauschbetrag von 102 Euro, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt, haben, sollten Sie die Anlage R ausfüllen und Angaben in den Zeilen 25 und 26 machen.

Ich bin Rentner und habe letztes Jahr ein Haus gekauft, in dem ich jetzt wohne. Kann ich die Gebühren für den Notar, für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und die Grunderwerbsteuer geltend machen?

Nein, diese Kosten sind nicht absetzbar, wenn Sie das Haus selbst bewohnen und es nicht vermieten.

Sind Bestattungskosten absetzbar?

Ja, Bestattungskosten eines nahen Angehörigen zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und sind steuerlich absetzbar, wirken sich aber nur steuermindernd aus, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen. Ausgezahlte Sterbegeldversicherungen müssen gegengerechnet werden.

Kann ich Kosten für die Grabpflege absetzen?

Nein, Grabpflegekosten sind steuerlich nicht absetzbar.

Ich pflege meinen Mann, der einen Pflegegrad 3 hat, und erhalte dafür keine Einnahmen. Kann ich den Pflegepauschbetrag gelten machen und welche Anlage ist dafür notwendig?

Ja, wenn Sie Ihren Mann in Ihrem Haushalt pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, können Sie den Pflegepauschbetrag in Höhe von 1100 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Diesen beantragen Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.