Gotha. Die Polizei hat einen 26-Jährigen auf einem Elektro-Skateboard kontrolliert. Dabei kam unter anderem heraus, dass der Mann berauscht war.

Polizeibeamte haben am Mittwochabend in Gotha einen 26 Jahre alten Mann kontrolliert, der mit einem Elektro-Skateboard in der Reuterstraße unterwegs war. Wie sich herausstellte, war das Board nicht zugelassen.

Darüber hinaus stand der Mann offenbar unter dem Einfluss berauschender Mittel. Ein mit ihm durchgeführter Drogen-Vortest reagierte positiv auf Opiate. Dem 26-Jährigen wurde zu Beweiszwecken Blut abgenommen. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.

Wichtige Hinweise von der Polizei

  • Die Polizei erklärt in diesem Zusammenhang, dass Kraftfahrzeuge, die ohne körperliche Anstrengung schneller als 6 km/h fahren können, eine Zulassung für den Straßenverkehr sowie eine Haftpflichtversicherung benötigen.
  • Um eine Straßenverkehrszulassung bekommen zu können, muss ein solches Fahrzeug besondere Sicherheitsmerkmale erfüllen. Bei Elektro-Skateboards, oder auch Elektro-Longboards (auch Hoverboard genannt) ist dies nicht der Fall.
  • Für diese Art der Fortbewegung kann laut aktueller Rechtslage keine Zulassung erteilt und somit auch keine Versicherung vergeben werden.
  • Wer ein solches Fahrzeug dennoch im öffentlichen Verkehrsraum benutzt, muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes, und gegebenenfalls sogar wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.
  • Wenn dann noch eventuell dadurch verursachte Schäden entstehen, kann das für den- oder diejenige neben strafrechtlichen auch noch finanzielle Folgen haben.
  • Die Polizei empfiehlt: Benutzen Sie diese Fahrzeuge ausschließlich im abgegrenzten nicht öffentlichen Verkehrsraum, beispielsweise auf ihrem umzäunten Grundstück.