Großbartloff. In sozialen Medien kursiert ein Video, das den brutalen Angriff auf eine Frau zeigt. Die Polizei ermittelt nun sowohl gegen den Angreifer, als auch gegen den Urheber des Videos.

Zwei Tage nach der brutalen Attacke auf eine Frau in Großbartloff (Eichsfeld) dehnt die Polizei ihre Untersuchungen aus. Geprüft werde, gegen jene Person, die die Tat gefilmt und das Video ins Internet gestellt habe, Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung zu stellen. Das bestätigte der Leiter des Ermittlungsdienstes der Polizeiinspektion Eichsfeld, Thomas Kränzel, auf Anfrage. Die Entscheidung treffe die Staatsanwaltschaft.

Am Mittwochmorgen hatte ein Mann auf offener Straße in dem Dorf seine Partnerin derart zusammengeschlagen, dass sie weinend zusammenbrach. Die verstörende Szene wurde aus einem Fenster heraus gefilmt und sowohl beim Nachrichtendienst Twitter als auch auf Facebook veröffentlicht. Gegen den Mann wird wegen Körperverletzung ermittelt.

Kritik an AfD für lückenhafte Darstellung der Fakten

Daraufhin schaltete sich der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Möller, in die Debatte ein und erklärte, dass der Mann in einem funktionierenden Rechtsstaat abgeschoben werden müsse. Dass es sich bei ihm allerdings um einen Franzosen handelte wusste Möller nicht. Er ging davon aus, dass es sich um einen Asylbewerber handele. Er habe „wohl falsch“ gelegen, sagte Möller auf Anfrage, bedauerte seine Darstellung aber nicht. Denn seine Kritik sei, dass die Abschiebehindernisse in Deutschland zu groß seien – daran ändere sich auch nichts, wenn in diesem Fall kein Asylbewerber der Täter sei.

Im Netz musste Möller Kritik für seine lückenhafte Darstellung einstecken, wurde aufgefordert, die Detail-Recherchen unserer Zeitung zu verbreiten.

Frau im Eichsfeld auf offener Straße niedergeschlagen – Polizei gibt Details bekannt

Wer helfen kann, soll helfen

Unterdessen entbrannte eine Debatte darüber, wie man richtig handelt, wenn man Zeuge einer Straftat wird. „Jeder soll nach seinen Möglichkeiten helfen“, meint der Leitende Polizeidirektor Günther Lierhammer im Gespräch mit dieser Zeitung. Wer sich in der Lage fühle, eine „Straftat zu unterbrechen“, der solle das tun. Aber es sei auch möglich, den Täter zum Beispiel durch lautes Rufen von seiner Tat abzubringen. In jedem Fall stehe die Alarmierung der Polizei an erster Stelle. Wenn ein Zeuge die Möglichkeit habe, ein Foto oder Video des Täters aufzunehmen, dann sei das wichtig für die Ermittlungsbehörden. „Aber in deren Hände gehört es auch und nicht ins Internet“, sagt Lierhammer. In einem ähnlichen Fall in seinem Schutzbereich in Arnstadt sei das kürzlich sehr gut gelaufen.

Das Eichsfelder Jugendamt bestätigte unterdessen, dass das Opfer mehrere Kinder habe – ein gemeinsames mit dem Täter –, die in Obhut des Jugendamtes seien. „Den Kindern geht es gut“, sagte die Leiterin der Behörde, Ilona Helbing.