Mehr als 75 Zöllner haben im Wach- und Sicherheitsgewerbe kontrolliert, ob Mindestlohn und Sozialversicherung eingehalten werden und keine Mitarbeiter illegal beschäftigt werden. Das sind die Ergebnisse.

Über 75 Zöllner haben verganegnen Freitag bei einer Schwerpunktprüfung in Thüringen und Südwestsachsen die Arbeitsbedingungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe überprüft. Es wurden in Thüringen 137 sowie in Sachsen 79 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Zöllner kontrollierten vor allem die ordnungsgemäße Zahlung des Mindestlohns, die Einhaltung der Sozialversicherungspflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Insgesamt stellten die Beamten acht Unregelmäßigkeiten fest - jeweils vier in Thüringen und in Südwestsachsen, die weitere Prüfungen nötig machen. Bei der Kontrolle eines Supermarkts durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Jena wurde ein 29-jähriger Mitarbeiter, der Kunden auf Maskenpflicht und Nutzung des Einkaufswagens hinweisen sollte, festgestellt. Dieser gab zunächst nur schwerlich Informationen über seine Person und über das Beschäftigungsverhältnis preis. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann russischer Staatsbürger war. Ein Job hätte er nur annehmen dürfen, wenn ihn dessen Aufenthaltstitel dazu berechtigt hätte. Weil er keine Erlaubnis vorweisen konnte, wurde wegen des Verdachts der illegalen Erwerbstätigkeit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch gegen den Arbeitgeber haben Zöllner wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.